Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 18.07.2014, Az. 1 K 1490/12, kann selbst ein Profifußballer sein Sportkanal-Abo und den Personal-Trainer nicht von der Steuer absetzen. Nach Auffassung des FG hätten viele Steuerpflichtige ein Fußball-Fernseh-Abonnement aufgrund des allgemeinen Interesses am Thema Fußball und zumeist nicht für berufliche, sondern für private Zwecke. Selbst Sportkleidung wurde in diesem Fall nicht im Rahmen des Werbungskostenabzugs anerkannt, da eine objektive Zuordnung nach richterlicher Auffassung unmöglich war. Selbst einer Kostenaufteilung in einen privaten und beruflichen Anteil wurde in diesem Fall nicht zugestimmt.