steffen_partner-sparschweinDie vorweggenommene Erbfolge über die sogenannten „Cash-GmbHs“ steht vor dem Aus. Soll Barvermögen von einer auf die nächste Generation übertragen werden, unterscheidet man zwischen Betriebs- und Privatvermögen. Die Besteuerung fällt sehr unterschiedlich aus: Bei einer Barschenkung aus dem Privatvermögen fallen im Grundsatz 100% Schenkungsteuer an, es gibt keine gesetzliche Begünstigung (abgesehen vom persönlichen Freibetrag). Bei einer Barschenkung von GmbH-Anteilen wäre die Steuerbelastung gleich null, sofern das Vermögen der GmbH ausschließlich aus Barvermögen besteht (=“Cash-GmbH“). Diese macht die steuerfreie Vermögensübergabe möglich, da Barvermögen nicht zum steuerschädlichen Verwaltungsvermögen gehört. Zu beachten ist, dass der BFH (5.10.11, II R 9/11) in einem Beiladungsbeschluss verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der aktuellen Fassung der §§ 13a und 13b ErbStG geäußert und dabei Gestaltungsmodelle der Praxis aufgezeigt hat. Die Neufassung war und ist geplant! Durch die Neufassung des § 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ErbStG-E sollen Zahlungsmittel, Sichteinlagen, Bankguthaben und andere Forderungen (jedoch nicht Forderungen aus der eigentlichen Unternehmenstätigkeit) künftig als schädliches Verwaltungsvermögen eingestuft werden, wenn sie 10 % des Unternehmenswerts übersteigen (Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf eines JStG 2013). In dieser Stellungnahme geht der Bundesrat offenbar davon aus, dass „Cash-GmbHs“ nach geltendem Recht anzuerkennen sind. Der Gesetzesentwurf sollte eigentlich mit dem Tag der Beschlussfassung im Deutschen Bundestag am 26. Oktober 2012 in Kraft treten und bereits auf Erwerbe anzuwenden sein, für die die Steuer nach dem Tag des Gesetzesbeschlusses entsteht. Nach Bekanntwerden wurde die Gesetzesvorlage jedoch vorerst zurückgezogen. Aktuell gilt das bisherige Recht unverändert. Inwieweit eine mögliche Neuregelung über das Jahressteuergesetz 2013 erfolgt, ist zunächst offen. Am 23. November 2012 wird das Thema erneut im Bundesrat diskutiert. Sprechen Sie uns unbedingt an, sollten Sie eine vorweggenommene Erbfolge planen! Noch bieten sich hervorragende Gestaltungsmöglichkeiten. Lesen Sie an dieser Stelle die aktuellen Entwicklungen zu diesem Thema und verfolgen Sie den Ausgang… 16.08.2013: Info 12.04.2013: Info  

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