Das Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben einer Verlängerung der Corona-Hilfen im Jahr 2022 zugestimmt. Ziel bleibt es, Unternehmen und Soloselbständige, die nach wie vor von der Corona-Pandemie betroffen sind, zu unterstützen. In der Vorweihnachtszeit soll besonders auf Schausteller, Marktleute und private Veranstalter geachtet werden, welche durch die Absagen der Advents- und Weihnachtsmärkte betroffen sind.

Überbrückungshilfe IV

Die laufende Überbrückungshilfe III Plus soll im kommenden Jahr durch die Überbrückungshilfe IV ersetzt werden und dabei den Zeitraum vom 01.01 – 31.03.2022 umfassen. Grundlegend bleibt die Überbrückungshilfe IV aber nahezu identisch zur Überbrückungshilfe III Plus. Die Anforderungen für eine Förderung und die Förderungshöhe bleiben deckungsgleich:

  1. bis zu 90% der förderungsfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbußen von mehr als 70%
  2. bis zu 60% der förderungsfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbußen zwischen 50% und 70%
  3. bis zu 40% der förderungsfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbußen von mehr als 30%

Die förderungsfähigen Kosten unterscheiden sich ebenfalls nur minimal von denen der Überbrückungshilfe III Plus. Lediglich Modernisierung- und Renovierungskosten sollen zukünftig keine Kostenposition mehr darstellen. Die ansetzbaren Fixkosten können Sie dabei dem folgenden Dokument unter der Überschrift „Förderungsfähige Kosten“ entnehmen (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-ueberbrueckungshilfe.pdf?__blob=publicationFile).

Unterstützung durch Eigenkapitalzuschuss

Darüber hinaus sollen Unternehmen auch weiterhin mit einem Eigenkapitalzuschuss gestärkt werden, wenn sie im besonderen Maße von der Corona-Pandemie betroffen sind. Die zwei Möglichkeiten des Eigenkapitalzuschusses sind dabei:

  1. Corona bedingte durchschnittliche Umsatzeinbüßen von 50 Prozent im Dezember 2021 und Januar 2022 à Zuschlag von bis zu 30 Prozent auf die Fixkostenerstattung
  2. Schausteller, Marktleute und private Veranstalter von abgesagten Advents- und Weihnachtsmärkten mit Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021à Zuschlag von 50 Prozent auf die Fixkostenerstattung

Neustarthilfe in 2022

Verlängert wurde neben der Überbrückungshilfe III Plus auch die Neustarthilfe Plus bis Ende März 2022. Die Förderungshöhe beträgt dabei nach wie vor 1.500€ im Monat bzw. 4.500€ über den gesamten verlängerten Förderungszeitraum. 

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