Hintergrund: • 27.09.2012: BFH hält Erbschaftsteuer für verfassungswidrig • 19.10.2012: Verfahren ist beim BVerfG (Az. 1 BvL 21/12) anhängig • 06.06.2013: Bundestag nimmt Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum AmtshilfeRLUmsG an – Ende der sog. Cash-GmbH Der Bundesverband der Steuerberater (kurz: BVStB) hat sich vor den o.g. Hintergründen die Frage gestellt, ob ein Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht unter weitgehendem Verzicht auf Bewertungsfragen nach nunmehr 26 Jahren verfassungswidriger Erbschaft- und Schenkungsteuer möglich ist. Daher hat der BVStB am 17.6.2013 ein vereinfachtes bereicherungsorientiertes Modell einer Erbschaft- und Schenkungsteuer öffentlich zur Diskussion vorgestellt. Wir haben die Kernaussagen dieses Entwurfs kurz für Sie zusammengefasst: • Unternehmen und Immobilien sollen ohne Verkaufsdruck unverändert fortgeführt werden können. Die Steuer für Vermögensgegenstände, die nicht verkauft werden, soll aus den Erträgen bezahlt werden können. • Nicht ertragbringendes Vermögen soll möglichst umfassend erfasst und besteuert werden (Verbreitung und Kontrolle der Bemessungsgrundlage). • Die Steuer stellt auf die Erfassung liquider Zuflüsse beim Erben oder Beschenkten als konkrete marktunabhängige Leistungsfähigkeitserhöhung ab. • Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft sollen als Erwerbs- und Unterhaltsgemeinschaft untereinander keine Steuer auf Vermögensübertragungen erdulden müssen. • Bewertungen sollen weitest möglich durch Ist-Werte ersetzt werden. • Der Steuersatz soll einheitlich auf 10% festgelegt werden, weil ein progressiver Stufentarif mit Grenzsteuersätzen von 50% in besonderer Weise eine gleichheitsgerechte Bewertung voraussetzt. Sie können das vollständige Diskussionspapier in einer ersten überarbeiteten Fassung über die Homepage des BVStB www.bvstb.de abrufen.