Damit das nicht teuer wird. Arbeitsrecht für Unternehmerinnen und UnternehmerWie in unserer letzten Frühlingszeit bereits angekündigt, standen die Cash GmbHs bereits seit einiger Zeit vor dem Aus. Nun ist es offiziell: Mit Rückwirkung auf den 07.06.2013 hat der Gesetzgeber dieser steuerlichen Umgehungsmöglichkeit im Rahmen des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 26. 6. 2013 (BGBl. I 2013 S. 1809) Einhalt geboten. Damit entfällt seit dem 07.06.2013 die Möglichkeit, Barvermögen in eine GmbH einzulegen und anschließend steuerfrei zu verschenken. Ursprünglich geplant, allerdings gescheitert, war eine Rückwirkung auf den 01.01.2013. Die Schenkung war in den vergangenen Jahren steuerfrei, solange das Barvermögen im Schenkungszeitpunkt als Festgeld angelegt war, da Bankkonten nicht zum schädlichen Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b Abs. 2 ErbStG zählten. Nach aktueller Änderung gelten Finanzmittel einer Gesellschaft als schädliches Verwaltungsvermögen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wenn diese 20% des Wertes der Gesellschaft übersteigen- betriebliche Schulden sind vorab abzuziehen (§ 37 Abs. 8 ErbStG n.F.).  

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