Statue der Justitia im Abendlicht – ist das gerecht?
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Das Finanzgericht Niedersachsen hat den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig erklärt: Der 7. Senat des niedersächsischen Finanzgerichts setzte ein Klageverfahren aus (7 K 143/08) und will eine erneute Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht dazu einholen. Der Solidaritätszuschlag war ursprünglich im Jahr 1991 für den Aufbau des Ostens eingeführt worden. Seit 1995 (Einführung des Solidarpaketes) wird dieser regelmäßig erhoben: Zunächst in Höhe von 7,5% und seit 1998 mit 5,5% der Lohn- und Einkommensteuer. Nun hat das niedersächsische Finanzgericht bereits zum zweiten Mal entschieden, dass der Solidaritätszuschlag nicht verfassungsgemäß ist. Er verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen das Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz, Artikel 3. Das Gericht ist der Auffassung, dass der Solidaritätszuschlag dem Gleichbehandlungsgebot widerspricht, weil er bei gleich gelagerten Sachverhalten in unterschiedlicher Höhe festgesetzt wird. Z.B. bei ausländischen Einkünften oder bei der Gewerbesteuer. Nun bleibt abzuwarten, ob das Bundesverfassungsgericht die Vorlage nochmals abweisen wird: Wir halten Sie auf jeden Fall auf dem Laufenden.

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