Der Bundestag hat am 12. Mai 2016 beschlossen, dass für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärungen selbst erstellen, eine spätere Abgabefrist gilt.
Künftig müssen die Erklärungen nicht mehr bis zum 31. Mai, sondern erst bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden.
Diese Abgabefrist gilt ab der Einreichung der Steuererklärung für das Kalenderjahr 2017.
Sollten die Erklärungen jedoch erst nach dem 31. Juli dem Finanzamt zugehen, werden automatisch Verspätungszuschläge von 25 Euro pro Monat festgesetzt.
Ein Verspätungszuschlag wird nicht erhoben, wenn eine Steuererstattung erfolgt bzw. keine Steuer fällig wird.