Elektrofahrzeuge, Hybridfahrzeuge, Zuschuss Elektrofahrzeuge, Prämie für Elektrofahrzeuge

Das Bundeskabinett hat heute (18.05.2016) beschlossen, dass grundsätzlich beim Kauf eines reinen Elektroautos eine Kaufprämie in Höhe von EUR 4.000,– gezahlt wird (Bund und Industrie tragen jeweils die Hälfte des Zuschusses- zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Bafa, welches die Prämie auch auszahlen wird). Für Plug.in-Hybride wird eine Prämie von EUR 3.000,– gewährt.
Die Förderung soll insgesamt 600 Millionen EUR betragen; sind diese verbraucht, wird keine Förderung mehr vergeben. Es besteht die Möglichkeit, die Anträge online beim Bafa zu stellen. Das Förderprogramm läuft in 2019 aus.
Außerdem wurde beschlossen, dass Käufer eines neuen, rein elektrischen Fahrzeugs, ab dem Zeitpunkt der Erstzulassung für zehn Jahre von der KfZ-Steuer befreit sein sollen.
Zudem werden von Arbeitgebern an Arbeitnehmer gewährte Vorteile, z.B. für das elektrische Aufladen eines privaten Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers, im Einkommensteuergesetz von der Steuer befreit.
Geldwerte Vorteile aus einer unentgeltlichen oder vergünstigten Übereignung der Ladevorrichtung für solche Fahrzeuge kann der Arbeitnehmer zudem mit 25% pauschal versteuern. Diese Neuregelungen wurden für den Zeitraum vom 01. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 befristet.
Zusätzlich soll ein flächendeckendes Netz von Ladestationen aufgebaut werden (Förderrichtlinie zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland).
Quellen: Bundesregierung/ BMF

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