steffen_partner-zusatzbeitrag-krankenkassenHintergrund: Die Nachzahlungszinsen, die das Finanzamt für Steuernachzahlungen festsetzt, betragen seit über 35 Jahren 0,5% pro Monat, also satte 6% pro Jahr (für Erstattungszinsen im Übrigen auch). Da die Referenzzinssätze allerdings seit Jahren wesentlich niedriger, derzeit eher um Null, liegen, ist nun erneut ein Fall beim Bundesfinanzhof anhängig, der entscheiden muss, ob erhebliche Zinsforderungen des Finanzamtes rechtmäßig festgesetzt wurden. Wurden auch bei Ihnen Zinsforderungen in nicht unerheblicher Höhe festgesetzt? Dann sollten Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen, und zwar unter Berufung auf das anhängige BFH-Verfahren IX R 31/13. Gerne übernehmen wir das auch für Sie.  

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