Nunmehr hat das Bundesfinanzministerium (BMF) einen Referentenentwurf eines “Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung” veröffentlicht. Das Bundeskabinett hat sich bereits mit dem Entwurf beschäftigt, so dass noch in diesem Jahr mit einer Verabschiedung des Gesetzes gerechnet werden kann. Änderungen im Referentenentwurf zur Selbstanzeige Wir möchten Ihnen einige der wichtigsten Änderungen an dieser Stelle in Kurzform aufzeigen:

  • die Strafverfolgungsverjährung soll in allen Fällen der Steuerhinterziehung auf zehn Jahre ausgedehnt werden
  • die bisherige Grenze von € 50.000 wird auf € 25.000 herabgesenkt, innerhalb derer von der Strafverfolgung abgesehen wird ohne Zahlung eines Zuschlags gem. § 398a AO
  • es erfolgt eine Staffelung des Zuschlags gem. § 398a AO in Abhängigkeit zum Hinterziehungsvolumen:
    • Hinterziehungsbetrag über € 25.000 bis € 100.000: 10 %
    • Hinterziehungsbetrag über € 100.000 bis € 1.000.000: 15 %
    • Hinterziehungsbetrag über € 1.000.000: 20 %
  • Einführung einer steuerlichen Anlaufhemmung für nicht deklarierte ausländische Kapitalerträge
  • es erfolgt eine Erweiterung der Sperrgründe z.B. durch die Aufnahme der Umsatzsteuer-Nachschau

Selbstverständlich behalten wir die aktuelle politische Entwicklung im Bereich des Steuerstrafrechts für Sie im Auge. Es ist jedenfalls unschwer zu erkennen, dass durch das geplante Gesetz die Voraussetzungen zur Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige deutlich verschärft werden sollen. Gerne beraten wir Sie bei allen Fragen zur Selbstanzeige und im Steuerstrafrecht!  

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