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2. Oktober 2012

Rechtzeitig registrieren: die elektronische Übermittlung von Steueranmeldungen ab dem 01.01.2013

Wo geht es denn hier lang?
© hannesleitlein / photocase.com
Ab dem 01.01.2013 können folgende Steueranmeldungen nur noch mit der Authentifizierung (= Übermittlung mit Sicherheitszertifikat) elektronisch übermittelt werden: die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung und die Anmeldung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (übrigens auch die Lohnsteuer-Anmeldung). Was ist dafür zu tun? Sie müssen sich im ELSTER-Online-Portal unter www.elsteronline.de registrieren. Ab dem 01.01.2013 sind somit keine Übermittlungen mehr ohne Registrierung möglich. Bitte denken Sie daran, dass von dieser Verpflichtung auch bereits die Steueranmeldungen für den Monat Dezember 2012 betroffen sind, da diese erst im Januar- bzw. Februar 2013 übermittelt werden. Sofern die Registrierung nicht erfolgt ist und die Steueranmeldung aus diesem Grunde erst verspätet an das Finanzamt übermittelt wird, müssen Sie mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechnen. Registrieren Sie sich also rechtzeitig, da der Registrierungsvorgang bis zu 14 Tage dauern kann.

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