steffen_partner-aushilfenWer unser Seminar besucht hat, weiß genau Bescheid. Hier fassen wir das Wichtigste noch einmal für Sie zusammen: 2013 steigt die Lohngrenze für Minijobs auf EUR 450,–
. Aufgrund der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung wurde die Grenze von EUR 400,– auf EUR 450,– angehoben, das hat sich mittlerweile bei fast jedem herumgesprochen. Rentenversicherungspflicht für Minijobber ab 2013
. Derzeit sind Minijobber noch von Rentenversicherungsbeiträgen befreit. Nur der Arbeitgeber zahlt pauschal seinen Anteil an der Rentenversicherung von 15 Prozent. Minijobber können derzeit mit einem sogenannten Verzicht auf die Versicherungsfreiheit den Anteil freiwillig von 15 auf ca. 19% aufstocken. Dies bedeutet im Endeffekt für den Minijobber, dass 4% pro Monat abgezogen werden. Durch die Aufstockung wird der Minijob als Versicherungszeit angerechnet, und Sie können Riester-Rente beantragen, was sonst nicht der Fall wäre. Gebrauch macht von dieser Regelung aber nahezu kaum jemand (auch für Minijobber ist eine Riester-Rente möglich). Ab 2013 werden die Minijobber rentenversicherungspflichtig. Damit soll einer drohenden Altersarmut entgegengewirkt werden. Der Beitrag wird jedoch gesenkt, so dass jeder Minijobber statt 4,9% nur noch 4,6% (bei Minijobs in Privathaushalten 14,6 Prozent) einzahlt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dies explizit abzulehnen und einen Antrag auf Versicherungsfreiheit zu stellen. Minijobs: Zahlen, Daten, Fakten Seit Einführung im Jahr 2003 ist der Anteil der Minijobs am Arbeitsmarkt laut ARD auf aktuell ca. 20% gestiegen. Bei der Bundesagentur für Arbeit waren Anfang 2012 bereits mehr als 7,4 Millionen Minijobs gelistet. Mehr als 50% der Minijobber sind Frauen. Minijobber erhalten derzeit nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung im Durchschnitt EUR 7,50 Stundenlohn. Ein Minijobber hat einem Beispiel der ARD zufolge für die gleiche geleistete Arbeit nach 45 Jahren monatlich mindestens EUR 62 weniger Rente als in fester Anstellung in gleicher Arbeitsposition, was daraus resultiert, dass sich die Rentenansprüche aus dem verdienten Bruttogehalt ableiten.

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