Vraag

Schaadt een gescheiden huishoudvoering van echtgenoten de gezamenlijke aanslag?

Nee, een in beginsel gescheiden kostenvoering van echtgenoten staat de gezamenlijke aanslag niet in de weg. Het FG Münster heeft geoordeeld dat ook bij echtparen die ruimtelijk samenleven een gescheiden kostenvoering inmiddels gebruikelijk is en dus niet pleit tegen een voortbestaande echtelijke levensgemeenschap.

Stand: maart 2017

Meer hierover in het artikel Zusammenveranlagung grundsätzlich auch bei getrennten Wohnungen möglich!.

Verwante vragen

  • Ist eine Zusammenveranlagung trotz getrennter Wohnungen der Ehegatten möglich?

    Ja, eine Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer ist auch dann möglich, wenn Ehegatten räumlich getrennt in unterschiedlichen Wohnungen leben. Entscheidend ist, dass die persönliche und geistige Gemeinschaft der Ehegatten weiterhin besteht und sie nicht dauernd getrennt im Sinne von § 26 EStG leben. Das FG Münster hat dies mit Urteil vom 22.02.2017 (7 K 2441/15 E) bestätigt.

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  • Welche Kriterien sprechen gegen ein dauerndes Getrenntleben bei räumlicher Trennung?

    Indizien gegen ein dauerndes Getrenntleben sind regelmäßige gemeinsame Unternehmungen wie Ausflüge, Urlaube oder Wochenendaktivitäten, eine gemeinsame Lebensplanung (z.B. geplanter Wiederzusammenzug) sowie das Fehlen anderer Partner. Auch eine gemeinsame Beteiligung an Kosten für Kinder und Unternehmungen stützt die Annahme einer fortbestehenden Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft.

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  • Was bedeutet 'living apart together' im steuerrechtlichen Kontext?

    'Living apart together' beschreibt Paare, die in einer festen Beziehung leben, aber bewusst getrennte Wohnungen unterhalten. Das FG Münster hat anerkannt, dass diese Lebensform in der heutigen Zeit üblich ist und die Aufrechterhaltung der persönlichen und geistigen Gemeinschaft trotz räumlicher Trennung möglich macht – mit der Folge, dass eine Zusammenveranlagung weiterhin in Betracht kommt.

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  • Wie wird das Vorliegen einer ehelichen Lebensgemeinschaft im Streitfall nachgewiesen?

    Das Finanzgericht stellt auf das Gesamtbild der Verhältnisse ab. Hierzu können die persönliche Anhörung der Ehegatten sowie Zeugenvernehmungen (z.B. von Kindern) herangezogen werden. Geprüft werden u.a. die Gründe der räumlichen Trennung, die Häufigkeit gemeinsamer Aktivitäten, gemeinsame finanzielle Engagements und konkrete Pläne für die Zukunft der Ehe.

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