Een gewerbliche Infizierung treedt pas in wanneer de commerciële netto-omzet zowel 3 procent van de totale netto-omzet als het absolute bedrag van 24.500 EUR per jaar overschrijdt. Beide grenzen moeten cumulatief worden overschreden. Onder deze geringheidsgrens blijft de kwalificatie als vrij beroep voor de gemeenschapspraktijk behouden.
Stand: maart 2017
Meer hierover in het artikel Vorsicht: Integrierte Versorgung kann auch bei Gemeinschaftspraxen zu gewerblicher Infizierung führen!.
Verwante vragen
Wann führt integrierte Versorgung zur gewerblichen Infizierung einer Gemeinschaftspraxis?
Wenn eine Gemeinschaftspraxis im Rahmen der integrierten Versorgung Fallpauschalen erhält, die nicht nur die medizinische Betreuung, sondern auch die Abgabe von Arzneien und Hilfsmitteln abdecken, liegt ein gewerblicher Anteil vor. Dieser gewerbliche Anteil führt nach Auffassung der Finanzverwaltung (OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 16.08.2016) zur Infizierung sämtlicher Einkünfte der Gemeinschaftspraxis, sodass die gesamte Tätigkeit als Gewerbebetrieb gilt.
Wie lässt sich eine gewerbliche Infizierung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis vermeiden?
Die gewerbliche Infektion kann durch die Gründung einer beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaft vermieden werden. Diese separate Gesellschaft übernimmt die gewerblichen Tätigkeiten, etwa die Abgabe von Arzneien und Hilfsmitteln. Die eigentliche Gemeinschaftspraxis bleibt dann ausschließlich freiberuflich tätig und behält ihre steuerliche Qualifikation.
Welche steuerlichen Folgen hat eine gewerbliche Infizierung der Gemeinschaftspraxis?
Werden in einer Gemeinschaftspraxis neben freiberuflichen auch gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt, gelten die gesamten Einkünfte als gewerblich (Abfärbe- bzw. Infektionswirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Folge ist insbesondere die Gewerbesteuerpflicht aller Einkünfte und gegebenenfalls eine Bilanzierungspflicht. Die freiberufliche Einordnung entfällt vollständig.
Gilt die Abfärberegelung auch bei Abgabe von Faktorpräparaten an Bluter?
Ja, auch die Abgabe sogenannter Faktorpräparate nach dem Arzneimittelgesetz durch ärztliche Gemeinschaftspraxen an Bluter zur Selbstbehandlung im eigenen Heim ist eine gewerbliche Tätigkeit. Sie kann daher ebenfalls zur gewerblichen Infizierung der gesamten Einkünfte der Gemeinschaftspraxis führen, sofern die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.