Worden in een gemeenschapspraktijk naast vrije-beroepsactiviteiten ook commerciële activiteiten uitgeoefend, dan gelden alle inkomsten als commercieel (afkleur- of besmettingseffect volgens § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Gevolg is met name de Gewerbesteuer-plicht over alle inkomsten en eventueel een verplichting tot het opstellen van een balans. De kwalificatie als vrij beroep vervalt volledig.
Stand: maart 2017
Meer hierover in het artikel Vorsicht: Integrierte Versorgung kann auch bei Gemeinschaftspraxen zu gewerblicher Infizierung führen!.
Verwante vragen
Wann führt integrierte Versorgung zur gewerblichen Infizierung einer Gemeinschaftspraxis?
Wenn eine Gemeinschaftspraxis im Rahmen der integrierten Versorgung Fallpauschalen erhält, die nicht nur die medizinische Betreuung, sondern auch die Abgabe von Arzneien und Hilfsmitteln abdecken, liegt ein gewerblicher Anteil vor. Dieser gewerbliche Anteil führt nach Auffassung der Finanzverwaltung (OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 16.08.2016) zur Infizierung sämtlicher Einkünfte der Gemeinschaftspraxis, sodass die gesamte Tätigkeit als Gewerbebetrieb gilt.
Wo liegt die Bagatellgrenze für die gewerbliche Infizierung bei Gemeinschaftspraxen?
Eine gewerbliche Infizierung tritt nur ein, wenn die gewerblichen Nettoumsatzerlöse sowohl 3 Prozent der Gesamtnettoumsätze als auch den absoluten Betrag von 24.500 EUR pro Jahr übersteigen. Beide Grenzen müssen kumulativ überschritten sein. Unterhalb dieser Geringfügigkeitsgrenze bleibt die freiberufliche Einordnung der Gemeinschaftspraxis erhalten.
Wie lässt sich eine gewerbliche Infizierung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis vermeiden?
Die gewerbliche Infektion kann durch die Gründung einer beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaft vermieden werden. Diese separate Gesellschaft übernimmt die gewerblichen Tätigkeiten, etwa die Abgabe von Arzneien und Hilfsmitteln. Die eigentliche Gemeinschaftspraxis bleibt dann ausschließlich freiberuflich tätig und behält ihre steuerliche Qualifikation.
Gilt die Abfärberegelung auch bei Abgabe von Faktorpräparaten an Bluter?
Ja, auch die Abgabe sogenannter Faktorpräparate nach dem Arzneimittelgesetz durch ärztliche Gemeinschaftspraxen an Bluter zur Selbstbehandlung im eigenen Heim ist eine gewerbliche Tätigkeit. Sie kann daher ebenfalls zur gewerblichen Infizierung der gesamten Einkünfte der Gemeinschaftspraxis führen, sofern die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.