Wanneer een groepspraktijk in het kader van geïntegreerde zorg vaste vergoedingen per geval (Fallpauschalen) ontvangt die niet alleen de medische behandeling, maar ook de verstrekking van geneesmiddelen en hulpmiddelen omvatten, is er sprake van een commercieel aandeel. Volgens de opvatting van de belastingdienst (OFD Frankfurt/Main, beschikking van 16-08-2016) leidt dit commerciële aandeel tot besmetting van alle inkomsten van de groepspraktijk, zodat de volledige activiteit als bedrijfsmatige onderneming (Gewerbebetrieb) wordt aangemerkt.
Stand: maart 2017
Meer hierover in het artikel Vorsicht: Integrierte Versorgung kann auch bei Gemeinschaftspraxen zu gewerblicher Infizierung führen!.
Verwante vragen
Wo liegt die Bagatellgrenze für die gewerbliche Infizierung bei Gemeinschaftspraxen?
Eine gewerbliche Infizierung tritt nur ein, wenn die gewerblichen Nettoumsatzerlöse sowohl 3 Prozent der Gesamtnettoumsätze als auch den absoluten Betrag von 24.500 EUR pro Jahr übersteigen. Beide Grenzen müssen kumulativ überschritten sein. Unterhalb dieser Geringfügigkeitsgrenze bleibt die freiberufliche Einordnung der Gemeinschaftspraxis erhalten.
Wie lässt sich eine gewerbliche Infizierung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis vermeiden?
Die gewerbliche Infektion kann durch die Gründung einer beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaft vermieden werden. Diese separate Gesellschaft übernimmt die gewerblichen Tätigkeiten, etwa die Abgabe von Arzneien und Hilfsmitteln. Die eigentliche Gemeinschaftspraxis bleibt dann ausschließlich freiberuflich tätig und behält ihre steuerliche Qualifikation.
Welche steuerlichen Folgen hat eine gewerbliche Infizierung der Gemeinschaftspraxis?
Werden in einer Gemeinschaftspraxis neben freiberuflichen auch gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt, gelten die gesamten Einkünfte als gewerblich (Abfärbe- bzw. Infektionswirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Folge ist insbesondere die Gewerbesteuerpflicht aller Einkünfte und gegebenenfalls eine Bilanzierungspflicht. Die freiberufliche Einordnung entfällt vollständig.
Gilt die Abfärberegelung auch bei Abgabe von Faktorpräparaten an Bluter?
Ja, auch die Abgabe sogenannter Faktorpräparate nach dem Arzneimittelgesetz durch ärztliche Gemeinschaftspraxen an Bluter zur Selbstbehandlung im eigenen Heim ist eine gewerbliche Tätigkeit. Sie kann daher ebenfalls zur gewerblichen Infizierung der gesamten Einkünfte der Gemeinschaftspraxis führen, sofern die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.