Bij verhuurde onroerende zaken in privébezit is de verkoopwinst belastbaar wanneer er minder dan tien jaar liggen tussen aankoop en verkoop. Deze zogenoemde speculatietermijn van tien jaar geldt in beginsel niet voor zelfbewoonde, particuliere onroerende zaken, waarvan de verkoop in de regel belastingvrij is.
Stand: juli 2017
Meer hierover in het artikel Vorsicht beim Verkauf einer selbst genutzten Ferienimmobilie.
Verwante vragen
Gilt die zehnjährige Spekulationsfrist auch beim Verkauf selbst genutzter Ferienimmobilien?
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16.10.2016 (AZ 8 K 3825/11) gilt die zehnjährige Veräußerungsfrist auch für selbst genutzte Ferienimmobilien im Privatvermögen. Damit weicht das Gericht von der bisherigen Praxis der Finanzverwaltung ab, die solche Verkäufe wie selbst genutzte Hauptwohnsitze fristunabhängig steuerfrei behandelt hatte. Beim Bundesfinanzhof ist hierzu ein Revisionsverfahren anhängig (AZ IX R 37/16).
Was sollten Eigentümer vor dem Verkauf einer Ferienimmobilie beachten?
Vor dem Verkauf sollte unbedingt steuerlicher Rat eingeholt werden, da die Veräußerung innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung steuerpflichtig sein kann. Eine frühzeitige Prüfung der Haltefristen und der Nutzungssituation hilft, eine unerwartete Besteuerung des Veräußerungsgewinns zu vermeiden.
Wie sollten Betroffene auf einen Steuerbescheid zum Verkauf einer Ferienimmobilie reagieren?
Wenn das Finanzamt den Verkauf einer privaten, selbst genutzten Ferienimmobilie der Besteuerung unterworfen hat, sollte innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden. Zur Begründung kann auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen IX R 37/16 verwiesen werden, um den Bescheid offenzuhalten.