Een Cash-GmbH is een GmbH waarvan het vermogen uitsluitend of overwegend bestaat uit contant geld, direct opvraagbare tegoeden en banksaldi. Deze constructie werd gebruikt om contant vermogen schenkbelastingvrij over te dragen aan de volgende generatie, omdat contant vermogen tot dusver niet werd aangemerkt als fiscaal nadelig administratief vermogen in de zin van §§ 13a, 13b ErbStG. Zo kon de vrijstellingsregeling voor ondernemingsvermogen worden benut en de schenkbelasting tot nul worden gereduceerd.
Stand: november 2012
Meer hierover in het artikel Vielleicht die letzte Chance: Barvermögen als Betriebsvermögen steuerfrei auf die nächste Generation übertragen..
Verwante vragen
Wie unterscheidet sich die Schenkungsteuer bei Barvermögen im Privat- und im Betriebsvermögen?
Bei einer Schenkung von Barvermögen aus dem Privatvermögen fällt grundsätzlich die volle Schenkungsteuer an; lediglich der persönliche Freibetrag mindert die Bemessungsgrundlage. Wird Barvermögen dagegen in einer GmbH gehalten und werden die GmbH-Anteile verschenkt, kann durch die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen eine Steuerbelastung von null erreicht werden. Diese Ungleichbehandlung war Anlass für die geplante Gesetzesänderung.
Welche Neuregelung zum Verwaltungsvermögen war im JStG 2013 geplant?
Nach dem geplanten § 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ErbStG-E sollten Zahlungsmittel, Sichteinlagen, Bankguthaben und sonstige Forderungen als schädliches Verwaltungsvermögen gelten, soweit sie 10 % des Unternehmenswerts übersteigen. Forderungen aus der eigentlichen operativen Unternehmenstätigkeit sollten davon ausgenommen sein. Dadurch wäre die steuerfreie Übertragung reiner Cash-GmbHs faktisch ausgeschlossen worden.
Welche verfassungsrechtlichen Bedenken hat der BFH zu §§ 13a, 13b ErbStG geäußert?
Der BFH hat im Beiladungsbeschluss vom 5.10.2011 (II R 9/11) verfassungsrechtliche Zweifel an der derzeitigen Verschonung von Betriebsvermögen geäußert und dabei auf in der Praxis genutzte Gestaltungen wie die Cash-GmbH hingewiesen. Diese Bedenken waren ein wesentlicher Anstoß für die geplante Neufassung der Verschonungsregelungen im ErbStG.
Gilt die Cash-GmbH-Gestaltung nach aktuellem Stand noch?
Der Gesetzentwurf zur Einschränkung der Cash-GmbH wurde zunächst zurückgezogen, sodass das bisherige Recht unverändert weitergilt. Eine Neuregelung über das Jahressteuergesetz 2013 ist möglich, aber noch offen. Wer eine vorweggenommene Erbfolge plant, sollte die weitere Entwicklung eng beobachten, da bestehende Gestaltungsspielräume kurzfristig entfallen können.