Vraag

Hoe lang is de correctieperiode bij de Selbstanzeige (vrijwillige inkeer) na de geplande aanscherping?

Tot nu toe moest de belastingplichtige bij eenvoudige belastingontduiking slechts 5 jaar nameldingen indienen; alleen bij bijzonder ernstige gevallen vanaf 50.000 euro gold een termijn van 10 jaar. Volgens de geplande nieuwe regeling wordt de correctieplicht in alle gevallen uniform verlengd tot 10 jaar. De belastingplichtige moet dus voor de afgelopen 10 jaar de belastingen nogmaals aangeven en nabetalen.

Stand: juli 2014

Meer hierover in het artikel Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige voraussichtlich im Januar 2015..

Verwante vragen

  • Wie hoch ist der Strafzuschlag bei der Selbstanzeige nach der Neuregelung?

    Bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro entfällt der Strafzuschlag. Darüber gilt eine Staffelung: 10 Prozent bei 25.000 bis 100.000 Euro, 15 Prozent bei über 100.000 bis 1 Million Euro und 20 Prozent ab 1 Million Euro. Bisher fiel erst ab 50.000 Euro ein einheitlicher Zuschlag von 5 Prozent an, jeweils zusätzlich zur Verzinsung von 6 Prozent pro Jahr.

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  • Welche Ausschlussgründe sperren eine strafbefreiende Selbstanzeige?

    Eine Selbstanzeige ist nicht mehr möglich, wenn eine Prüfungsanordnung bekannt gegeben wurde, dem Täter die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens mitgeteilt wurde, ein Amtsträger zur steuerlichen Prüfung erschienen ist oder die Tat bereits ganz oder teilweise entdeckt war und der Täter dies wusste oder damit rechnen musste. Neu soll klargestellt werden, dass auch die Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Nachschau eine solche Sperrwirkung auslöst.

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  • Was ist bei ausländischen Kapitalerträgen im Zusammenhang mit der Selbstanzeige geplant?

    Die Finanzministerkonferenz hat angeregt, eine europarechtskonforme, zeitlich befristete steuerliche Anlaufhemmung für ausländische Kapitalerträge einzuführen. Damit würden Steuern auf nicht erklärte ausländische Einkünfte zunächst nicht verjähren. Die konkrete Umsetzung soll erst im Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden.

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  • Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die strafbefreiende Selbstanzeige?

    Die strafbefreiende Selbstanzeige ist in § 371 Abgabenordnung (AO) geregelt. Sie ist eine im deutschen Recht einmalige Möglichkeit, trotz einer bereits vollendeten Steuerhinterziehung Straffreiheit zu erlangen. Voraussetzung ist die vollständige Nacherklärung der hinterzogenen Steuern und die Zahlung der nachzuentrichtenden Beträge inklusive Zinsen und gegebenenfalls Strafzuschlägen.

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