Bij leveringen aan particulieren (eindverbruikers) in andere EU-landen ligt de plaats van levering in principe op de plaats van vertrek van de goederen. Wordt er dus vanuit Duitsland verzonden, dan moet Duitse omzetbelasting in rekening worden gebracht en afgedragen. Dit geldt zolang de betreffende leverdrempel van het bestemmingsland niet wordt overschreden.
Stand: april 2016
Meer hierover in het artikel Umsatzsteuer im Versandhandel! Achtung: Lieferschwelle in Frankreich herabgesetzt!.
Verwante vragen
Wie hoch ist die Lieferschwelle für Versandhandel nach Frankreich?
Die Lieferschwelle für Versendungs- und Beförderungslieferungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten an Privatkunden in Frankreich wurde zum 01.01.2016 von 100.000 EUR auf 35.000 EUR netto herabgesetzt. Wird dieser Wert überschritten, verlagert sich der Lieferort nach Frankreich.
Welche Folgen hat das Überschreiten der französischen Lieferschwelle?
Sobald die Lieferschwelle von 35.000 EUR netto überschritten wird, muss sich der Lieferant in Frankreich umsatzsteuerlich registrieren lassen. Die Lieferungen sind dann mit französischer Umsatzsteuer (derzeit 20 %) in Rechnung zu stellen. In Frankreich sind zudem laufende Umsatzsteuervoranmeldungen sowie eine jährliche Umsatzsteuererklärung abzugeben.
Warum entfällt bei Privatkunden im EU-Ausland die Umsatzsteuerbefreiung?
Die Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung gilt nur für Lieferungen an Unternehmer mit gültiger USt-IdNr. Bei Lieferungen an Privatpersonen greift diese Befreiung nicht, sodass die Umsätze entweder im Abgangsland oder – bei Überschreiten der Lieferschwelle – im Bestimmungsland zu versteuern sind.
Wo verlagert sich der Lieferort beim Überschreiten der Lieferschwelle hin?
Wird die im Bestimmungsland geltende Lieferschwelle überschritten, gilt nicht mehr der Abgangsort, sondern das Bestimmungsland als Lieferort. Der Versender schuldet ab diesem Zeitpunkt die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes und muss sich dort registrieren und steuerlich erklären.