Grotere of extra tanks dienen om aan specifieke bedrijfsbehoeften te voldoen, zoals het vervoer van containers of langere ritten zonder tussentijds tanken. Ze maken het bovendien mogelijk om prijsverschillen voor diesel tussen de EU-lidstaten te benutten. Vaak wordt de originele tank verplaatst en aangevuld met een extra tank van enkele honderden liters.
Stand: juli 2013
Meer hierover in het artikel Transportunternehmen, Achtung! Tanken im europäischen Ausland: Einbau nachträglicher Tanks auch steuerbefreit?.
Verwante vragen
Wann fällt beim Tanken im EU-Ausland deutsche Energiesteuer an?
Energiesteuer ist grundsätzlich immer dann festzusetzen, wenn Diesel aus dem europäischen Ausland ins deutsche Inland verbracht wird. Damit soll die Besteuerung des im Inland verbrauchten Kraftstoffs sichergestellt werden. Wird beispielsweise ein LKW in den Niederlanden betankt und überquert anschließend die deutsche Grenze, ist der Tatbestand grundsätzlich erfüllt.
Welche Steuerbefreiung gilt für Kraftstoff in LKW-Tanks beim Grenzübertritt?
Eine Steuerbefreiung greift, sofern der Kraftstoff in einem vom Hersteller eingebauten Tank des Fahrzeugs befördert wird. Damit soll die übliche grenzüberschreitende Nutzung von Nutzfahrzeugen mit Standard-Tankausstattung privilegiert werden. Streitig ist jedoch, ob diese Befreiung auch nachträglich eingebaute Tanks erfasst.
Wird die Energiesteuerbefreiung auch für nachträglich eingebaute LKW-Tanks gewährt?
Dies ist derzeit europarechtlich ungeklärt und Gegenstand eines Vorabentscheidungsverfahrens beim EuGH (Vorlage des FG Düsseldorf, AZ 4 K 3691/12 VE). Die deutsche Zollverwaltung lehnt die Befreiung bei nicht serienmäßig eingebauten Tanks ab. Das FG Düsseldorf hält es jedoch für vertretbar, auch von Vertragshändlern nachträglich eingebaute Tanks einzubeziehen, da an der Fahrzeugherstellung oft mehrere Unternehmen beteiligt sind.
Ist das Tanken im günstigeren EU-Ausland als steuerlicher Missbrauch einzustufen?
Nach Auffassung des FG Düsseldorf liegt darin kein steuerlicher Missbrauch, sondern lediglich die legitime Nutzung von Preisunterschieden zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Der freie Warenverkehr und der Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts sprechen dafür, solche Gestaltungen nicht steuerlich zu sanktionieren. Transportunternehmen können daher grundsätzlich Preisvorteile im Ausland nutzen.