Vraag

Welke deelstaten zijn al volledig overgeheveld naar het Zentrale Testamentsregister?

Volledig overgeheveld zijn tot nu toe de testamentregisters van de deelstaten Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein en Thüringen. Daarnaast werd het voormalige hoofdregister voor testamenten bij het Amtsgericht Schöneberg in Berlijn in het register opgenomen.

Stand: december 2014

Meer hierover in het artikel Testamentsverzeichnisüberführung geht planmäßig weiter.

Verwante vragen

  • Was ist das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer?

    Das Zentrale Testamentsregister ist ein bundesweites elektronisches Register, in dem alle erbfolgerelevanten Urkunden wie Testamente und Erbverträge erfasst sind, die in notarielle oder gerichtliche Verwahrung gelangen. Es speichert auch die Daten der verwahrenden Stelle. Ziel ist es, Nachlassverfahren schneller und effizienter abzuwickeln.

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  • Wie unterstützt das Zentrale Testamentsregister das Nachlassverfahren im Sterbefall?

    Bei jedem Sterbefall prüft das Register elektronisch, ob erbfolgerelevante Urkunden für die verstorbene Person vorliegen, und informiert das zuständige Nachlassgericht. Auch das verwahrende Gericht oder der Notar werden benachrichtigt und gebeten, die Unterlagen an das Nachlassgericht zu übermitteln. Dadurch kann der letzte Wille des Verstorbenen schneller ausgeführt werden.

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  • Was bedeuten gelbe und weiße Karteikarten im Rahmen der Testamentsverzeichnisüberführung?

    Gelbe Karteikarten sind Verwahrungsnachrichten über erbfolgerelevante Urkunden, von denen rund 3 Millionen digitalisiert wurden. Weiße Karteikarten enthalten Mitteilungen über nichteheliche oder einzeladoptierte Kinder; davon wurden etwa 1,4 Millionen erfasst. Beide Kartentypen werden im Zuge der Überführung von den Standesämtern in das Zentrale Testamentsregister digital übernommen.

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  • Wie weit ist die Digitalisierung der Karteikarten durch die Bundesnotarkammer bereits fortgeschritten?

    Bislang wurden bei rund 1.250 Standesämtern Informationen eingeholt und digitalisiert. Damit ist etwa ein Viertel der insgesamt zu übernehmenden Karteikarten erfasst. Die Bundesnotarkammer führt diese Aufgabe im gesetzlichen Auftrag aus und die Überführung verläuft planmäßig.

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