Gele indexkaarten zijn bewaarberichten over akten die relevant zijn voor de erfopvolging; daarvan zijn circa 3 miljoen gedigitaliseerd. Witte indexkaarten bevatten mededelingen over buitenechtelijke of door één persoon geadopteerde kinderen; daarvan zijn ongeveer 1,4 miljoen geregistreerd. Beide kaarttypen worden in het kader van de overdracht door de burgerlijke stand digitaal opgenomen in het centrale testamentenregister.
Stand: december 2014
Meer hierover in het artikel Testamentsverzeichnisüberführung geht planmäßig weiter.
Verwante vragen
Was ist das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer?
Das Zentrale Testamentsregister ist ein bundesweites elektronisches Register, in dem alle erbfolgerelevanten Urkunden wie Testamente und Erbverträge erfasst sind, die in notarielle oder gerichtliche Verwahrung gelangen. Es speichert auch die Daten der verwahrenden Stelle. Ziel ist es, Nachlassverfahren schneller und effizienter abzuwickeln.
Wie unterstützt das Zentrale Testamentsregister das Nachlassverfahren im Sterbefall?
Bei jedem Sterbefall prüft das Register elektronisch, ob erbfolgerelevante Urkunden für die verstorbene Person vorliegen, und informiert das zuständige Nachlassgericht. Auch das verwahrende Gericht oder der Notar werden benachrichtigt und gebeten, die Unterlagen an das Nachlassgericht zu übermitteln. Dadurch kann der letzte Wille des Verstorbenen schneller ausgeführt werden.
Welche Bundesländer wurden bereits vollständig in das Zentrale Testamentsregister überführt?
Vollständig überführt wurden bislang die Testamentsverzeichnisse der Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Zusätzlich wurde die ehemalige Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin in das Register übernommen.
Wie weit ist die Digitalisierung der Karteikarten durch die Bundesnotarkammer bereits fortgeschritten?
Bislang wurden bei rund 1.250 Standesämtern Informationen eingeholt und digitalisiert. Damit ist etwa ein Viertel der insgesamt zu übernehmenden Karteikarten erfasst. Die Bundesnotarkammer führt diese Aufgabe im gesetzlichen Auftrag aus und die Überführung verläuft planmäßig.