Nee. De BFH heeft bij arrest van 09.06.2022 (VI R 26/20) beslist dat een taxi geen openbaar vervoermiddel is in de zin van § 9 Abs. 2 S. 2 EStG. De wetgever had bij de bevoordeling van openbaar vervoer het lijndienstvervoer voor ogen, niet het vergunningplichtige gelegenheidsvervoer per taxi.
Stand: december 2022
Meer hierover in het artikel Taxi ist kein „öffentliches Verkehrsmittel“ im Sinne des EStG.
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