In de behandelde zaak wees het FG Rheinland-Pfalz de aftrek als Werbungskosten voor sportkleding af, omdat een objectieve toerekening aan de beroepsmatige activiteit niet mogelijk was. Sportkleding kan in beginsel ook privé worden gebruikt en geldt daarom niet als typische werkkleding.
Stand: november 2014
Meer hierover in het artikel Selbst Profifußballer können ein Sportkanal-Abo und den Personal-Trainer nicht von der Steuer absetzen.
Verwante vragen
Kann ein Profifußballer ein Sportkanal-Abo steuerlich absetzen?
Nein. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 18.07.2014 (Az. 1 K 1490/12) entschieden, dass selbst ein Profifußballer die Kosten für ein Sportkanal-Abonnement nicht als Werbungskosten geltend machen kann. Begründung: Ein Fußball-Fernseh-Abo wird typischerweise aufgrund des allgemeinen Interesses am Thema Fußball und damit überwiegend privat genutzt.
Sind Kosten für einen Personal-Trainer bei Profisportlern steuerlich abzugsfähig?
Nach dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 18.07.2014 (Az. 1 K 1490/12) sind die Aufwendungen für einen Personal-Trainer auch bei einem Profifußballer nicht als Werbungskosten abziehbar. Eine klare Trennung zwischen beruflicher und privater Veranlassung ist nach Auffassung des Gerichts nicht möglich.
Ist eine Aufteilung gemischt veranlasster Sportkosten in privat und beruflich möglich?
Im Fall des Profifußballers hat das FG Rheinland-Pfalz selbst eine Aufteilung der Kosten in einen privaten und beruflichen Anteil abgelehnt. Voraussetzung für eine Aufteilung wäre ein objektiver Aufteilungsmaßstab, der bei Sportkanal-Abo, Personal-Trainer und Sportkleidung nicht gegeben war.