In de zaak van de profvoetballer heeft het FG Rheinland-Pfalz een verdeling van de kosten in een privé- en beroepsdeel afgewezen. Voorwaarde voor een verdeling zou een objectieve verdelingsmaatstaf zijn, die bij een sportzender-abonnement, personal trainer en sportkleding ontbrak.
Stand: november 2014
Meer hierover in het artikel Selbst Profifußballer können ein Sportkanal-Abo und den Personal-Trainer nicht von der Steuer absetzen.
Verwante vragen
Kann ein Profifußballer ein Sportkanal-Abo steuerlich absetzen?
Nein. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 18.07.2014 (Az. 1 K 1490/12) entschieden, dass selbst ein Profifußballer die Kosten für ein Sportkanal-Abonnement nicht als Werbungskosten geltend machen kann. Begründung: Ein Fußball-Fernseh-Abo wird typischerweise aufgrund des allgemeinen Interesses am Thema Fußball und damit überwiegend privat genutzt.
Sind Kosten für einen Personal-Trainer bei Profisportlern steuerlich abzugsfähig?
Nach dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 18.07.2014 (Az. 1 K 1490/12) sind die Aufwendungen für einen Personal-Trainer auch bei einem Profifußballer nicht als Werbungskosten abziehbar. Eine klare Trennung zwischen beruflicher und privater Veranlassung ist nach Auffassung des Gerichts nicht möglich.
Kann Sportkleidung als Werbungskosten geltend gemacht werden?
Im entschiedenen Fall lehnte das FG Rheinland-Pfalz den Werbungskostenabzug für Sportkleidung ab, weil eine objektive Zuordnung zur beruflichen Tätigkeit nicht möglich war. Sportkleidung kann grundsätzlich auch privat genutzt werden und gilt deshalb nicht als typische Berufskleidung.