Voor een zelfstandige activiteit pleiten ondernemend handelen, het ontbreken van instructiebevoegdheid, eigen sociaalverzekeringsplichtige werknemers en de vrije keuze van werkplek, werktijd en opdrachten. Ook een eigen boekhouding, vrije honorariumvaststelling en de mogelijkheid om opdrachten af te wijzen zijn aanwijzingen. Doorslaggevend is altijd het totaalbeeld van de activiteit.
Stand: september 2016
Meer hierover in het artikel Risiko Scheinselbständigkeit: neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird voraussichtlich noch bis Januar 2017 als Gesetz verabschiedet!.
Verwante vragen
Was bedeutet Scheinselbständigkeit?
Scheinselbständig ist, wer nach außen als selbstständiger Unternehmer auftritt, dessen tatsächliche Tätigkeit aber der eines Arbeitnehmers entspricht. Maßgeblich ist die Gesamtbetrachtung der Arbeitsumstände, nicht die formale Bezeichnung im Vertrag. Liegt Scheinselbständigkeit vor, besteht Sozialversicherungspflicht wie bei einem Arbeitsverhältnis.
Welche Indizien deuten auf eine Scheinselbständigkeit hin?
Indizien sind unter anderem die Tätigkeit für nur einen Auftraggeber, feste Arbeitszeiten, Arbeit in den Räumen des Auftraggebers sowie die Ausführung gleicher Aufgaben wie dessen Arbeitnehmer. Auch wenn der Selbständige zuvor beim Auftraggeber angestellt war oder in interne Abläufe eingebunden ist, spricht dies gegen eine echte Selbständigkeit.
Welche Folgen drohen bei festgestellter Scheinselbständigkeit?
Die Sozialversicherungspflicht greift rückwirkend ab Aufnahme der Tätigkeit. Der Auftraggeber kann bis zu 30 Jahre rückwirkend zu Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen werden, der Auftragnehmer maximal 3 Monate rückwirkend. Zusätzlich drohen dem Auftraggeber Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt.
Wie kann man das Risiko der Scheinselbständigkeit absichern?
Selbständige sollten nicht dauerhaft nur für einen Auftraggeber arbeiten und nicht mehr als 5/6 ihres Umsatzes von einem Kunden beziehen. Weisungsgebundenheit, etwa durch Teilnahme an internen Meetings, sollte vermieden werden. Zur rechtssicheren Klärung kann innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsbeginn ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.