Schijnzelfstandig is wie naar buiten toe als zelfstandig ondernemer optreedt, maar wiens feitelijke werkzaamheden overeenkomen met die van een werknemer. Doorslaggevend is de totale beoordeling van de werkomstandigheden, niet de formele aanduiding in het contract. Is er sprake van schijnzelfstandigheid, dan geldt een socialeverzekeringsplicht zoals bij een dienstverband.
Stand: september 2016
Meer hierover in het artikel Risiko Scheinselbständigkeit: neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird voraussichtlich noch bis Januar 2017 als Gesetz verabschiedet!.
Verwante vragen
Welche Merkmale sprechen für eine echte selbständige Tätigkeit?
Für eine selbständige Tätigkeit sprechen unternehmerisches Handeln, Weisungsfreiheit, eigene sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer sowie die freie Wahl von Arbeitsort, Arbeitszeit und Aufträgen. Auch eine eigene Buchführung, freie Honorarverrechnung und die Möglichkeit, Aufträge abzulehnen, sind Indizien. Entscheidend ist immer das Gesamtbild der Tätigkeit.
Welche Indizien deuten auf eine Scheinselbständigkeit hin?
Indizien sind unter anderem die Tätigkeit für nur einen Auftraggeber, feste Arbeitszeiten, Arbeit in den Räumen des Auftraggebers sowie die Ausführung gleicher Aufgaben wie dessen Arbeitnehmer. Auch wenn der Selbständige zuvor beim Auftraggeber angestellt war oder in interne Abläufe eingebunden ist, spricht dies gegen eine echte Selbständigkeit.
Welche Folgen drohen bei festgestellter Scheinselbständigkeit?
Die Sozialversicherungspflicht greift rückwirkend ab Aufnahme der Tätigkeit. Der Auftraggeber kann bis zu 30 Jahre rückwirkend zu Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen werden, der Auftragnehmer maximal 3 Monate rückwirkend. Zusätzlich drohen dem Auftraggeber Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt.
Wie kann man das Risiko der Scheinselbständigkeit absichern?
Selbständige sollten nicht dauerhaft nur für einen Auftraggeber arbeiten und nicht mehr als 5/6 ihres Umsatzes von einem Kunden beziehen. Weisungsgebundenheit, etwa durch Teilnahme an internen Meetings, sollte vermieden werden. Zur rechtssicheren Klärung kann innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsbeginn ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.