Nee. Volgens de beschikking van het OLG Köln van 07-11-2014 vormt het enkel oppakken en verplaatsen van een mobiele telefoon geen verboden gebruik in de zin van § 23a Abs. 1a StVO. Een dergelijke louter ruimtelijke verplaatsing houdt geen verband met de functionaliteit van het apparaat en is niet anders te beoordelen dan het verplaatsen van een willekeurig ander voorwerp in het voertuig.
Stand: december 2014
Meer hierover in het artikel OLG Köln hebt Verurteilung wegen Handy-Nutzung am Steuer auf.
Verwante vragen
Darf ein Fahrer das Handy während der Fahrt an einen Beifahrer weiterreichen?
Ja, das Weiterreichen des Mobiltelefons an einen Beifahrer ist nach Auffassung des OLG Köln zulässig, solange der Fahrer nicht zuvor selbst auf das Display schaut. Da kein eigener Kommunikationsvorgang vorbereitet wird, liegt keine verbotene Nutzung am Steuer vor.
Was zählt als Nutzung eines Mobiltelefons im Sinne des § 23a Abs. 1a StVO?
Erfasst werden nicht nur Telefongespräche, sondern auch Vor- und Nachbereitungshandlungen, die einen Bezug zur Funktionalität des Geräts haben (z. B. Ablesen des Displays, Vorbereiten eines Gesprächs). Reine Ortsveränderungen ohne funktionalen Bezug fallen dagegen nicht unter das Verbot.
Welche Bedeutung hat ein Blick auf das Display für die Bewertung als verbotene Handy-Nutzung?
Ein Blick auf das Display kann den entscheidenden Unterschied machen, weil er einen Bezug zur Funktionalität des Geräts herstellt und damit als Nutzung gewertet werden kann. Ohne Displayblick und ohne Vorbereitung eines eigenen Kommunikationsvorgangs liegt nach dem OLG Köln keine verbotswidrige Benutzung vor.