Belastingplichtigen die hun winst volgens § 4 Abs. 3 EStG bepalen via een inkomsten-uitgavenrekening (Einnahmen-Überschussrechnung), zijn in principe niet verplicht een kasboek bij te houden. Toch moeten de bedrijfsinkomsten te allen tijde volledig en correct traceerbaar zijn en door het Finanzamt gecontroleerd kunnen worden. In de praktijk is een geordende documentatie van de contante ontvangsten daarom aan te bevelen.
Stand: augustus 2013
Meer hierover in het artikel Oberste Rechtsprechung: Finanzamt darf bei mangelnder Erstellung von Kassenberichten die Einnahmen schätzen!.
Verwante vragen
Wann darf das Finanzamt die Einnahmen schätzen?
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 13.03.2013, X B 16/12) ist das Finanzamt zur Schätzung der Betriebseinnahmen befugt, wenn die geführten Kassenberichte wiederholt korrigiert wurden oder in sich widersprüchlich sind. Eine Schätzung droht außerdem, wenn überhaupt keine geordneten Aufzeichnungen über die Bareinnahmen vorliegen.
Wann gilt ein Kassenbericht als ordnungsgemäß?
Ein Kassenbericht ist nach dem BFH dann ordnungsgemäß, wenn sich die Tageseinnahmen widerspruchsfrei aus den dokumentierten Anfangs- und Endbeständen der Kasse herleiten lassen. Die Aufzeichnungen müssen richtig, vollständig und nachprüfbar sein. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist eine Schätzung durch das Finanzamt unzulässig.
Welche Folgen drohen bei fehlenden oder mangelhaften Kassenaufzeichnungen?
Bei fehlenden oder widersprüchlichen Kassenaufzeichnungen kommt es im Rahmen von Betriebsprüfungen regelmäßig zu erheblichen Hinzuschätzungen der Einnahmen. Diese Schätzungen führen zu deutlichen Steuernachzahlungen einschließlich Zinsen. Eine sorgfältige und schlüssige Kassenführung ist daher auch für EÜR-Rechner praktisch unverzichtbar.