Bij het wegvallen van de enige tot bestuur bevoegde vennoot herleeft automatisch de gezamenlijke bestuursbevoegdheid van de overgebleven vennoten conform § 709 Abs. 1 BGB. Alle vennoten zijn dan gezamenlijk bevoegd en verplicht tot het voeren van het bestuur.
Stand: januari 2015
Meer hierover in het artikel Notgeschäftsführer bei einer GbR?.
Verwante vragen
Kann bei einer GbR ein Notgeschäftsführer bestellt werden?
Nein. Der BGH hat mit Beschluss vom 23.09.2014 (Az. II ZB 4/14) entschieden, dass die Bestellung eines Notgeschäftsführers bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nicht möglich ist. Die Vorschrift des § 29 BGB ist auf Vereine zugeschnitten und auf die GbR nicht übertragbar, da keine planwidrige Regelungslücke besteht.
Warum sieht der BGH keine Regelungslücke für einen Notgeschäftsführer bei der GbR?
Der BGH argumentiert, dass das Gesetz für den Ausfall des Alleingeschäftsführers in § 709 Abs. 1 BGB eindeutig die Gesamtgeschäftsführungsbefugnis aller Gesellschafter vorsieht. Auch eine mögliche gegenseitige Blockade der verbliebenen Gesellschafter ist dem gesetzlichen Regelfall immanent und rechtfertigt keine analoge Anwendung des § 29 BGB.
Für welche Rechtsform ist § 29 BGB (Notbestellung) eigentlich vorgesehen?
§ 29 BGB regelt ausschließlich die Notbestellung eines Vorstandsmitglieds beim Verein, wenn die erforderlichen Vorstandsmitglieder fehlen und der Verein dadurch handlungsunfähig wäre. Die Norm ist nicht auf Personengesellschaften wie die GbR übertragbar.
Wie sollten GbR-Gesellschafter den Ausfall des Geschäftsführers vertraglich absichern?
Da kein Notgeschäftsführer bestellt werden kann, empfiehlt sich eine klare Regelung im Gesellschaftsvertrag, etwa durch Benennung eines Stellvertreters, einer Nachfolgeklausel oder einer Vollmachtsregelung. So lässt sich die Handlungsfähigkeit der GbR auch beim Ausfall des alleinigen Geschäftsführers sicherstellen und Streit zwischen den verbliebenen Gesellschaftern vermeiden.