Bepalend is in beginsel het tijdstip van uitvoering van de betreffende prestatie, niet het tijdstip van betaling of facturering. Bij leveringen met verzending of vervoer is het begin van de verzending doorslaggevend, bij overige diensten het tijdstip van voltooiing. Bij overeengekomen deelprestaties is telkens de voltooiing van de afzonderlijke deelprestatie beslissend.
Stand: december 2020
Meer hierover in het artikel <small>Corona-Krise: </small><br/>Mehrwertsteuer – Das müssen Sie ab dem 01.01.2021 beachten!.
Verwante vragen
Welche Mehrwertsteuersätze gelten ab dem 01.01.2021 nach der befristeten Senkung?
Ab dem 01.01.2021 gelten wieder die regulären Steuersätze von 19 % (Regelsteuersatz) und 7 % (ermäßigter Steuersatz). Die befristete Absenkung auf 16 % und 5 % war auf den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 beschränkt. Eine Ausnahme besteht bei Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen für Speisen, die bis zum 30.06.2021 weiterhin dem ermäßigten Satz von 7 % unterliegen.
Welcher Steuersatz gilt für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen ab 01.01.2021?
Vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 gilt für Speisen im Rahmen von Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Getränke unterliegen wieder dem Regelsteuersatz von 19 %. Ab dem 01.07.2021 gilt für Speisen, die zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden, wieder der reguläre Satz von 19 %.
Welche Folgen hat ein zu hoher Umsatzsteuerausweis auf einer Rechnung?
Wird auf einer Rechnung ein zu hoher Steuersatz ausgewiesen, schuldet der Aussteller diesen überhöhten Betrag gegenüber dem Finanzamt. Der Leistungsempfänger kann jedoch keinen Vorsteuerabzug vornehmen – auch nicht in Höhe des zutreffenden Betrags. Die Rechnung muss vom Aussteller korrigiert werden, damit der Vorsteuerabzug möglich wird.
Wie werden Bauleistungen umsatzsteuerlich bei der Steuersatzänderung behandelt?
Bauleistungen gelten regelmäßig mit der Abnahme als ausgeführt, sofern keine Teilleistungen klar vereinbart wurden. Fällt die Abnahme in den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020, gilt einheitlich der Steuersatz von 16 %. Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Kunden kann es vorteilhaft sein, die Abnahme in diesen Zeitraum zu verlegen, um die niedrigere Steuerbelastung weiterzugeben.