Vraag

Kunnen hoge buitengewone lasten op grond van billijkheid over meerdere jaren worden verdeeld?

Nee. Het Finanzgericht Baden-Württemberg heeft bij uitspraak van 23-04-2015 (3 K 1750/13) beslist dat een verdeling van hoge buitengewone lasten over meerdere aanslagjaren ook dan niet mogelijk is, wanneer de uitgaven in het betaaljaar fiscaal niet volledig tot uitwerking komen. Doorslaggevend zijn het kasstelsel (Abflussprinzip) en het beginsel van de jaarlijkse belastingheffing (Abschnittsbesteuerung). Tegen deze beslissing is cassatieberoep aanhangig bij het BFH onder Az. VI R 36/15.

Stand: augustus 2015

Meer hierover in het artikel Keine Verteilung hoher außergewöhnlicher Belastungen auf mehrere Veranlagungszeiträume aus Billigkeitsgründen – Kosten für behindertengerechten Wohnungsumbau.

Verwante vragen

  • Sind Kosten für einen behindertengerechten Umbau des eigenen Wohnhauses als außergewöhnliche Belastung abziehbar?

    Ja, Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Wohnung können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden, soweit sie nicht von dritter Seite (z. B. Pflegekasse) erstattet werden. Der Abzug erfolgt jedoch grundsätzlich nur im Jahr der tatsächlichen Verausgabung. Wirken sich die Kosten in diesem Jahr steuerlich nicht vollständig aus, ist eine Übertragung auf Folgejahre nicht möglich.

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  • Was besagt das Abflussprinzip bei außergewöhnlichen Belastungen?

    Das Abflussprinzip nach § 11 Abs. 2 EStG bedeutet, dass Ausgaben in dem Kalenderjahr steuerlich zu berücksichtigen sind, in dem sie tatsächlich geleistet wurden. Im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Belastungen führt dies dazu, dass auch sehr hohe Einmalaufwendungen nicht auf mehrere Jahre verteilt werden dürfen, selbst wenn sie den Gesamtbetrag der Einkünfte übersteigen.

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  • Welche Folgen hat es, wenn außergewöhnliche Belastungen den Gesamtbetrag der Einkünfte übersteigen?

    Übersteigen die außergewöhnlichen Belastungen den Gesamtbetrag der Einkünfte, geht der übersteigende Teil steuerlich verloren. Ein Vor- oder Rücktrag in andere Veranlagungszeiträume ist nach geltender Rechtsprechung nicht zulässig. Ziel der gesetzlichen Regelung ist nicht die größtmögliche Steuerentlastung, sondern lediglich eine angemessene Berücksichtigung der besonderen Belastung im Jahr der Verausgabung.

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  • Welche Alternativen bestehen zur einmaligen hohen Belastung beim behindertengerechten Umbau?

    Steuerpflichtige sollten prüfen, ob sich Maßnahmen über mehrere Jahre strecken lassen, sodass Rechnungsstellung und Zahlung in verschiedene Veranlagungszeiträume fallen. So kann der Abzug als außergewöhnliche Belastung gezielt auf mehrere Jahre verteilt und die zumutbare Eigenbelastung mehrfach genutzt werden. Eine vorausschauende Planung mit dem Steuerberater ist daher bei größeren Baumaßnahmen empfehlenswert.

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