Bij het Statusfeststellungsverfahren beoordeelt de Deutsche Rentenversicherung op aanvraag of een werkzaamheid als zelfstandig of als loondienst moet worden aangemerkt. Wordt loondienst vastgesteld, dan geldt sociale verzekeringsplicht. De procedure biedt rechtszekerheid voor zowel opdrachtgever als opdrachtnemer.
Stand: augustus 2017
Meer hierover in het artikel In Klinik tätiger Facharzt für Anästhesiologie ist sozialversicherungspflichtig: aktuelles Urteil des Hessischen Landessozialgerichts.
Verwante vragen
Ist ein Honorararzt (Anästhesist) in einer Klinik sozialversicherungspflichtig?
Ja, nach dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 22.08.2017 (AZ L 1 KR 394/15) ist ein im OP-Bereich einer Klinik tätiger Facharzt für Anästhesiologie regelmäßig abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Es besteht somit Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung.
Welche Kriterien sprechen für eine abhängige Beschäftigung eines Klinikarztes?
Maßgebliche Kriterien sind die Eingliederung in die Arbeitsorganisation der Klinik, die Nutzung der Klinikgeräte ohne eigene Betriebsmittel, die Einbindung in Stations- und Schichtpläne sowie die Tätigkeit im Team mit Pflegekräften und anderen Ärzten. Auch ein fest vereinbarter Stundenlohn und das Fehlen eines Unternehmerrisikos sprechen für eine abhängige Beschäftigung.
Befreit die freie Auswahl des OP-Saals den Honorararzt von der Sozialversicherungspflicht?
Nein. Auch wenn ein Arzt nicht an Teambesprechungen teilnimmt und den OP-Saal frei wählen kann, reicht dies nicht aus, um eine selbständige Tätigkeit zu begründen. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung, insbesondere die Eingliederung in den Klinikbetrieb und das fehlende Unternehmerrisiko.
Gilt die Ausnahme für Notärzte auch für Anästhesisten im Klinik-OP?
Nein. Die Ausnahmeregelung, nach der die Tätigkeit von Notärzten im Rettungsteam nicht beitragspflichtig ist, lässt sich nicht auf Anästhesisten im OP-Bereich einer Klinik übertragen. Diese sind regelmäßig abhängig beschäftigt und unterliegen der Sozialversicherungspflicht.