Vraag

Waarom achten deskundigen de bijtellingen voor de Gewerbesteuer ongrondwettig?

Een in opdracht van de HDE en de Verband der Familienunternehmer (ASU) opgesteld rapport ziet het objectieve nettoprincipe geschonden. Volgens dit principe mag in beginsel alleen het saldo van bedrijfsopbrengsten en bedrijfskosten worden belast. Doordat de bijtellingen kosten gedeeltelijk terugdraaien, kan overbelasting ontstaan, wat volgens de deskundigen in strijd is met het gelijkheidsbeginsel.

Stand: augustus 2013

Meer hierover in het artikel Hinzurechnung von Mieten, Pachten und sonstigen Zinsen laut aktuellem Gutachten verfassungswidrig.

Verwante vragen

  • Was sind gewerbesteuerliche Hinzurechnungen bei Mieten, Pachten und Zinsen?

    Bei der Ermittlung der Gewerbesteuer werden bestimmte Aufwendungen wie Zinsen, Mieten und Pachten dem Gewinn anteilig wieder hinzugerechnet und erhöhen so die Bemessungsgrundlage. Das führt dazu, dass Unternehmen Gewerbesteuer auch dann zahlen müssen, wenn sie nur geringe oder gar keine Gewinne erzielen. Diese Hinzurechnungen sind in § 8 GewStG geregelt.

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  • Welches Verfahren ist beim Bundesverfassungsgericht zu den Hinzurechnungen anhängig?

    Beim Bundesverfassungsgericht ist das Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 BvL 8/12 anhängig. Dort wird geprüft, ob die Hinzurechnung von Mieten, Pachten und sonstigen Zinsen bei der Gewerbesteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eine Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf die Gewerbesteuerbelastung vieler Unternehmen haben.

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  • Welche wirtschaftlichen Folgen haben die Hinzurechnungen für Unternehmen?

    Da die Hinzurechnungen unabhängig vom tatsächlichen Gewinn anfallen, müssen Unternehmen auch in verlustreichen Phasen Gewerbesteuer zahlen. Dies schwächt nach Auffassung des Handelsverbands Deutschland (HDE) die Liquidität und Eigenkapitalbasis und macht Unternehmen anfälliger für wirtschaftliche Krisen. Besonders betroffen sind Branchen mit hohen Miet- oder Pachtaufwendungen wie der Einzelhandel.

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  • Sollten betroffene Unternehmen Gewerbesteuerbescheide offenhalten?

    Solange das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht nicht entschieden ist, empfiehlt es sich, Gewerbesteuerbescheide durch Einspruch und Antrag auf Ruhen des Verfahrens offenzuhalten. So können Unternehmen von einer möglichen späteren Entscheidung zugunsten der Steuerpflichtigen profitieren. Eine rechtliche Beratung im Einzelfall ist empfehlenswert.

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