Elektronische rekeningafschriften moeten gedurende de wettelijke bewaartermijn (doorgaans 10 jaar) worden bewaard in de oorspronkelijk aangeleverde elektronische vorm. Een papieren afdruk alleen volstaat fiscaal niet. Bovendien moeten de gegevens onveranderlijk, leesbaar en machinaal verwerkbaar worden opgeslagen om te voldoen aan de GoBD-eisen (Duitse beginselen voor correcte boekhouding en bewaring in digitale vorm).
Stand: september 2014
Meer hierover in het artikel Gute Neuigkeiten zu elektronisch übermittelten Kontoauszügen!.
Verwante vragen
Werden elektronisch übermittelte Kontoauszüge vom Finanzamt als Buchungsbeleg anerkannt?
Ja, elektronische Kontoauszüge werden grundsätzlich als Buchungsbeleg anerkannt. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere im Hinblick auf Aufbewahrung, Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Daten. Maßgeblich ist hierzu das entsprechende BMF-Schreiben.
Reicht der Ausdruck eines elektronischen Kontoauszugs für das Finanzamt aus?
Nein, der reine Papierausdruck eines elektronisch übermittelten Kontoauszugs erfüllt die steuerlichen Aufbewahrungspflichten nicht. Da der Auszug originär in elektronischer Form übermittelt wurde, muss auch das elektronische Original revisionssicher gespeichert und vorgehalten werden.
Wie lange müssen elektronische Kontoauszüge aufbewahrt werden?
Als Buchungsbelege unterliegen elektronische Kontoauszüge der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren nach § 147 AO. Die Aufbewahrung muss in elektronischer Form erfolgen, sodass die Daten jederzeit lesbar und auswertbar zur Verfügung stehen.
Welche Rolle spielt das BMF-Schreiben zur Anerkennung elektronischer Kontoauszüge?
Das BMF-Schreiben legt die konkreten Voraussetzungen fest, unter denen elektronisch übermittelte Kontoauszüge als Buchungsbeleg anerkannt werden. Es regelt insbesondere Anforderungen an Authentizität, Integrität und revisionssichere Speicherung der Daten und schafft damit Rechtssicherheit für Unternehmen, die auf elektronisches Banking setzen.