Vraag

Waarom is de Freibetrag voordeliger dan teruggave via de belastingaangifte?

Zonder Freibetrag krijgt u te veel betaalde loonbelasting pas terug na het indienen van de inkomstenbelastingaangifte in het volgende jaar en na verwerking door het Finanzamt. Met een geregistreerde Freibetrag profiteert u daarentegen direct, maand na maand, van een hoger nettoloon. Dat levert een liquiditeitsvoordeel op gedurende het hele jaar.

Stand: februari 2014

Meer hierover in het artikel Freibeträge für 2014 auf der Lohnsteuerkarte eintragen.

Verwante vragen

  • Was bringt ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung?

    Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung lassen sich Freibeträge für den monatlichen Lohnsteuerabzug eintragen. Dadurch erhöht sich das monatliche Nettogehalt, weil der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer einbehält. Andernfalls bekommt man zu viel gezahlte Lohnsteuer erst nach Abgabe der Einkommensteuererklärung im Folgejahr zurück.

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  • Welche Aufwendungen rechtfertigen einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte?

    Eintragungsfähig sind insbesondere hohe Werbungskosten wie Fahrten zur Arbeit, Reisekosten bei Berufspendlern, doppelte Haushaltsführung, Arbeitsmittel, Arbeitskleidung oder Fortbildungskosten. Auch Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten können berücksichtigt werden. Die Freibetragseintragung ist somit insbesondere für Angestellte mit regelmäßig hohen abzugsfähigen Aufwendungen interessant.

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  • Welche Mindestbeträge gelten für die Eintragung eines Freibetrags?

    Damit ein Freibetrag eingetragen werden kann, müssen die geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 600 EUR betragen. Bei reinen Werbungskosten gilt zusätzlich, dass diese über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 EUR liegen müssen. Erst dann lohnt sich der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.

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  • Wie wird die Lohnsteuerermäßigung beantragt?

    Die Lohnsteuerermäßigung wird mit dem amtlichen Formular „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ beantragt, das ausgefüllt beim zuständigen Finanzamt einzureichen ist. Das Formular steht im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung online bereit. Auf der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) sind ohne Antrag keine individuellen Freibeträge hinterlegt.

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