Vanaf een begunstigd ondernemingsvermogen van 26 mln. € per verkrijger wordt een individuele Verschonungsbedarfsprüfung of een Verschonungsabschlagsmodell toegepast. De Verschonungsabschlag wordt daarbij met één procent verlaagd per 750.000 € die boven de drempel ligt. Bij de Optionsverschonung vervalt de vrijstelling vanaf 90 mln. €, bij de Regelverschonung vanaf 89,75 mln. €.
Stand: juni 2016
Meer hierover in het artikel Endlich Einigung zur Erbschaftsteuerreform: Gesetz soll nach Verabschiedung rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft treten!.
Verwante vragen
Ab welcher Beschäftigtenzahl entfällt die Lohnsummenprüfung bei der Erbschaftsteuer?
Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten entfällt die Lohnsummenprüfung für die Gewährung der Verschonung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Saisonarbeiter werden bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl nicht mitgezählt. Diese Regelung dient dem Bürokratieabbau für kleine Unternehmen.
Wann ist die erbschaftsteuerliche Verschonung wegen Verwaltungsvermögen ausgeschlossen?
Überschreitet das nicht begünstigte Verwaltungsvermögen 90% des gesamten Betriebsvermögens, wird die Verschonung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer vollständig ausgeschlossen. Bis zu 10% Verwaltungsvermögen werden hingegen wie steuerrechtlich begünstigtes Betriebsvermögen behandelt. Finanzmittel können zudem bis zu 15% zur Sicherung der Liquidität dem begünstigten Vermögen zugerechnet werden.
Welche Steuererleichterungen gelten für Familienunternehmen mit Verfügungsbeschränkungen?
Übliche Verfügungsbeschränkungen bei der Anteilsweitergabe von Familienunternehmen werden bei der Bestimmung des Unternehmenswerts als Steuerbefreiung von bis zu 30% berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass die Verfügungsbeschränkungen zwei Jahre vor und 20 Jahre nach dem Todes- bzw. Schenkungszeitpunkt vorliegen. Dadurch soll der Diskrepanz zwischen gemeinem Wert und tatsächlich erzielbarem Verkaufswert Rechnung getragen werden.
Wie wird der Kapitalisierungsfaktor beim vereinfachten Ertragswertverfahren angepasst?
Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase wird der Kapitalisierungsfaktor von bisher 17,86 auf einen Wert zwischen 10 und maximal 12,5 abgesenkt. Damit soll eine Überbewertung von Unternehmen bei der Erbschaftsteuer vermieden werden. Der Faktor wird mit dem nachhaltig erzielbaren Jahresertrag multipliziert, um den Unternehmenswert zu ermitteln.