Vraag

Welk btw-tarief geldt voor het gebruik van parkeerplaatsen door hotelgasten?

Het ter beschikking stellen van parkeermogelijkheden aan hotelgasten valt onder het reguliere btw-tarief van 19 %. Het behoort niet tot de prestaties die rechtstreeks dienen voor de overnachting, waarvoor het verlaagde tarief van 7 % geldt. Dit heeft de BFH beslist bij arrest van 01.03.2016 (Az. XI-R-11/14).

Stand: juli 2016

Meer hierover in het artikel Einräumung von Parkmöglichkeiten an Hotelgäste unterliegt dem Regelsteuersatz von 19% Umsatzsteuer; auch dann, wenn hierfür kein gesondertes Entgelt berechnet wird..

Verwante vragen

  • Gilt der Regelsteuersatz auf Hotelparkplätze auch ohne gesondertes Entgelt?

    Ja. Nach Auffassung des BFH ist die Parkplatzüberlassung auch dann mit 19 % zu versteuern, wenn dem Gast hierfür kein separates Entgelt berechnet wird. In diesem Fall ist ein kalkulatorischer Anteil aus dem Übernachtungspreis herauszurechnen und dem Regelsteuersatz zu unterwerfen.

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  • Welche Hotelleistungen unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %?

    Dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen ausschließlich die unmittelbar der Vermietung bzw. Beherbergung dienenden Leistungen des Hoteliers. Nicht begünstigt sind Nebenleistungen wie Frühstück, Nutzung von Fitness- und Saunabereichen sowie die Überlassung von Parkplätzen – diese sind mit 19 % zu versteuern.

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  • Wie kann der auf Parkplätze entfallende Umsatzanteil ermittelt werden?

    Wird kein gesondertes Entgelt für den Parkplatz erhoben, ist der entsprechende Anteil aus dem Gesamtpreis herauszuschätzen. Im entschiedenen Fall hat das Finanzamt einen kalkulatorischen Wert von 1,50 € pro Hotelgast angesetzt und der Regelbesteuerung von 19 % unterworfen.

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  • Ist die Parkplatzüberlassung an Hotelgäste eine unselbstständige Nebenleistung zur Übernachtung?

    Nein, der BFH hat eine solche Einstufung abgelehnt. Auch wenn das Finanzgericht zunächst von einer Nebenleistung zur Beherbergung ausging, sieht der BFH die Parkplatzüberlassung als eigenständige, mit 19 % zu versteuernde Leistung an. Das gilt insbesondere dann, wenn Parkplätze auch Nicht-Übernachtungsgästen zur Verfügung stehen.

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