Vraag

Geldt de elektronische aangifteplicht ook bij zelfstandigheid in bijberoep?

Ja. Ook wie alleen in bijberoep zelfstandig actief is – bijvoorbeeld als fotograaf, auteur of duikinstructeur – moet de inkomstenbelastingaangifte elektronisch indienen, voor zover de winst de grens van 410 euro overschrijdt. De hoogte van de hoofdinkomsten uit andere inkomstencategorieën is daarbij niet van belang.

Stand: september 2015

Meer hierover in het artikel Einkommensteuererklärung muss in elektronischer Form abgegeben werden.

Verwante vragen

  • Ab welcher Gewinnhöhe ist die elektronische Einkommensteuererklärung Pflicht?

    Nach dem Einkommensteuergesetz ist die elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung zwingend, sobald der Gewinn aus Gewinneinkünften (z.B. selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft) mehr als 410 Euro im Jahr beträgt. Auch geringfügige Gewinne von etwa 500 Euro lösen diese Pflicht bereits aus.

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  • Können Datenschutzbedenken die Pflicht zur elektronischen Steuererklärung entfallen lassen?

    Nein. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 15.07.2015 (1 K 2204/13) entschieden, dass das Restrisiko eines Hackerangriffs nach Ausschöpfung aller technischen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf das staatliche Interesse an Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis hinzunehmen ist. Eine absolute Datensicherheit gibt es ohnehin nicht, da auch Papierunterlagen z.B. durch Einbruch entwendet werden können.

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  • Wann kann eine Steuererklärung trotz Gewinneinkünften noch in Papierform abgegeben werden?

    Eine Abgabe in Papierform ist nur möglich, wenn die elektronische Übermittlung für den Steuerpflichtigen unzumutbar ist (sogenannter Härtefallantrag). Persönliche Bedenken gegen die Datenübermittlung via Internet oder negative Erfahrungen mit Internetmissbrauch reichen dafür nach der Rechtsprechung jedoch nicht aus.

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  • Ist die Pflicht zur elektronischen Steuererklärung verfassungsgemäß?

    Ja. Der Bundesfinanzhof hat bereits zur Umsatzsteuer entschieden, dass die Pflicht zur elektronischen Übermittlung trotz Vorfällen wie der NSA-Affäre verfassungsgemäß ist. Diese Wertung wird auf die Einkommensteuererklärung übertragen, sodass auch dort keine verfassungsrechtlichen Bedenken durchgreifen.

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