Vraag

Vanaf welk winstniveau is de elektronische inkomstenbelastingaangifte verplicht?

Volgens het Einkommensteuergesetz is de elektronische indiening van de inkomstenbelastingaangifte verplicht zodra de winst uit winstinkomsten (bijv. zelfstandige werkzaamheid, onderneming of land- en bosbouw) meer dan 410 euro per jaar bedraagt. Ook geringe winsten van ongeveer 500 euro leiden dus al tot deze verplichting.

Stand: september 2015

Meer hierover in het artikel Einkommensteuererklärung muss in elektronischer Form abgegeben werden.

Verwante vragen

  • Können Datenschutzbedenken die Pflicht zur elektronischen Steuererklärung entfallen lassen?

    Nein. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 15.07.2015 (1 K 2204/13) entschieden, dass das Restrisiko eines Hackerangriffs nach Ausschöpfung aller technischen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf das staatliche Interesse an Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis hinzunehmen ist. Eine absolute Datensicherheit gibt es ohnehin nicht, da auch Papierunterlagen z.B. durch Einbruch entwendet werden können.

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  • Wann kann eine Steuererklärung trotz Gewinneinkünften noch in Papierform abgegeben werden?

    Eine Abgabe in Papierform ist nur möglich, wenn die elektronische Übermittlung für den Steuerpflichtigen unzumutbar ist (sogenannter Härtefallantrag). Persönliche Bedenken gegen die Datenübermittlung via Internet oder negative Erfahrungen mit Internetmissbrauch reichen dafür nach der Rechtsprechung jedoch nicht aus.

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  • Gilt die elektronische Abgabepflicht auch bei nebenberuflicher Selbständigkeit?

    Ja. Auch wer nur nebenberuflich selbständig tätig ist – etwa als Fotograf, Autor oder Tauchlehrer – muss seine Einkommensteuererklärung elektronisch übermitteln, sofern der Gewinn die Grenze von 410 Euro überschreitet. Die Höhe der Haupteinkünfte aus anderen Einkunftsarten ist dabei unerheblich.

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  • Ist die Pflicht zur elektronischen Steuererklärung verfassungsgemäß?

    Ja. Der Bundesfinanzhof hat bereits zur Umsatzsteuer entschieden, dass die Pflicht zur elektronischen Übermittlung trotz Vorfällen wie der NSA-Affäre verfassungsgemäß ist. Diese Wertung wird auf die Einkommensteuererklärung übertragen, sodass auch dort keine verfassungsrechtlichen Bedenken durchgreifen.

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