Vraag

Hoe wordt de zumutbare Belastung (redelijke eigen bijdrage) bij außergewöhnliche Belastungen (buitengewone lasten) bepaald bij de Einzelveranlagung (afzonderlijke aanslag)?

Bij de Einzelveranlagung wordt de zumutbare Eigenbelastung voor elke echtgenoot afzonderlijk berekend op basis van zijn eigen totaalbedrag aan inkomsten. Dit verschilt van de vroegere getrennte Veranlagung, waarbij de zumutbare Belastung werd bepaald op basis van het totaalbedrag van beide partners samen.

Stand: juni 2014

Meer hierover in het artikel Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 von Ehegatten: keine getrennte Veranlagung mehr möglich.

Verwante vragen

  • Welche Veranlagungsarten können Ehegatten ab dem Steuerjahr 2013 noch wählen?

    Ab dem Veranlagungszeitraum 2013 können Ehegatten und eingetragene Lebenspartner nur noch zwischen der Zusammenveranlagung und der Einzelveranlagung wählen. Die bisher mögliche getrennte Veranlagung wurde abgeschafft und war letztmalig für das Jahr 2012 zulässig.

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  • Worin unterscheidet sich die Einzelveranlagung ab 2013 von der bisherigen getrennten Veranlagung?

    Bei der getrennten Veranlagung konnten Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen frei zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden. Bei der Einzelveranlagung sind diese Kosten grundsätzlich demjenigen Ehegatten zuzurechnen, der sie wirtschaftlich getragen hat. Auf übereinstimmenden Antrag ist aus Vereinfachungsgründen jedoch eine hälftige Aufteilung möglich.

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  • In welchen Fällen kann eine Einzelveranlagung gegenüber der Zusammenveranlagung steuerlich vorteilhaft sein?

    Eine Einzelveranlagung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn ein Ehegatte eine Abfindung erhält, Lohnersatzleistungen wie Kranken-, Arbeitslosen- oder Elterngeld bezieht oder ein Zweitstudium absolviert. In solchen Konstellationen kann die getrennte Steuerberechnung im Einzelfall zu einer geringeren Gesamtsteuerbelastung führen als der Splittingtarif der Zusammenveranlagung.

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  • Kann die gewählte Veranlagungsart ab 2013 nachträglich noch geändert werden?

    Ab 2013 wird die Veranlagungsart mit Abgabe der Steuererklärung grundsätzlich bindend. Eine Änderung ist danach nur noch im Rahmen bestimmter Korrektur- und Änderungsvorschriften möglich. Bisher konnte die einmal getroffene Wahl bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids beliebig oft geändert werden.

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