Vraag

Welke staat heeft het heffingsrecht bij buitenlandse profsporters in Duitsland?

Bij buitenlandse profs moet eerst aan de hand van het toepasselijke verdrag ter voorkoming van dubbele belasting worden beoordeeld welke staat het heffingsrecht heeft. In veel verdragen is geregeld dat de inkomsten worden belast op de plaats van de werkzaamheden, zodat bij een optreden in Duitsland in de regel Duitsland het heffingsrecht heeft.

Stand: juli 2014

Meer hierover in het artikel Deutschland ist Fußballweltmeister! Wie sieht es eigentlich mit der Besteuerung unserer Profis aus?.

Verwante vragen

  • Welche Einkunftsart erzielen Profifußballer aus ihrer Vereinstätigkeit?

    Profifußballer in Mannschaftssportarten gelten steuerlich als Arbeitnehmer ihres Vereins. Ihre laufenden Bezüge sind daher Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und unterliegen dem normalen Lohnsteuerabzug. Auch Werbeeinnahmen, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses mit dem eigenen Verein erzielt werden, zählen aufgrund der Weisungsgebundenheit zum Arbeitslohn.

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  • Wie ist eine WM-Prämie des DFB an Nationalspieler steuerlich einzuordnen?

    Die vom DFB an die Spieler gezahlte WM-Prämie ist nach herrschender Auffassung als Arbeitslohn von dritter Seite zu behandeln. Sie zählt damit zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und unterliegt dem Lohnsteuerabzug, da die Zuwendung im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses mit dem Verein zufließt.

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  • Wie werden Werbeeinnahmen eines Nationalspielers aus Verträgen mit dem DFB besteuert?

    Nach dem BFH-Urteil vom 22.02.2012 (X R 14/10) zählen Werbeeinnahmen eines Nationalspielers aus Verträgen mit dem Verband zu den gewerblichen Einkünften. Der Spieler erzielt diese Einnahmen also selbständig als Unternehmer, weil die arbeitsrechtliche Pflicht zur Teilnahme an Länderspielen keine Pflicht zur Teilnahme an Werbeleistungen umfasst.

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  • Welche Werbungskosten sind bei Profifußballern besonders relevant?

    Bei Profifußballern sind insbesondere doppelte Haushaltsführung, Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, Fortbildungskosten, Sprachkurse und Bewerbungskosten zu prüfen. Diese Aufwendungen fallen häufig in erheblichem Umfang an und sollten im Rahmen der Einkommensteuererklärung individuell ermittelt und geltend gemacht werden.

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