Het IDW eist dat de van het beheersvermogen uit te zonderen vermogensbestanddelen worden begrensd tot de op het moment van de overdracht daadwerkelijk aanwezige pensioenverplichtingen. Doorslaggevend moet daarbij een waardering volgens handelsrechtelijke beginselen zijn, om de werkelijke stand weer te geven.
Stand: augustus 2016
Meer hierover in het artikel Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) nimmt u.a. kritisch Stellung zum aktuellen Stand der Verschonungen von Betriebsvermögen im Erbschaftsteuergesetz.
Verwante vragen
Welche Position vertritt das IDW zur Optionsverschonung beim Verwaltungsvermögen?
Das IDW spricht sich dagegen aus, die Gewährung der Optionsverschonung an die Voraussetzung von maximal 10% Verwaltungsvermögen zu knüpfen. Diese starre Grenze sei nicht sachgerecht und sollte daher nicht Bestandteil der gesetzlichen Neuregelung sein.
Wie bewertet das IDW die Gefahr einer Wiederbelebung der sogenannten Cash-GmbH?
Nach Auffassung des IDW besteht keine Gefahr einer Wiederbelebung der Cash-GmbH durch den Finanzmitteltest. Weder die Unschädlichkeitsgrenze von 15%, die Vorab-Prüfung der 90%-Grenze für schädliches Verwaltungsvermögen noch die 10%-Grenze für unschädliches Verwaltungsvermögen führten zu einem solchen Effekt. Die Kritik der Bundesratsausschüsse sei daher unbegründet.
Warum kritisiert das IDW den Kapitalisierungsfaktor des vereinfachten Ertragswertverfahrens?
Der derzeitige Kapitalisierungsfaktor führt nach Ansicht des IDW zu einer realitätsfernen Überbewertung von Betriebsvermögen und damit zu unzutreffenden Ergebnissen. Das IDW fordert daher eine deutliche Senkung des Faktors, um eine sachgerechte Bewertung sicherzustellen.
Welche Forderung stellt das IDW zum zeitlichen Anwendungsbereich der Erbschaftsteuer-Neuregelung?
Das IDW lehnt eine rückwirkende Anwendung der Neuregelungen zum 01.07.2016 ab und plädiert für eine Anwendung mit Wirkung für die Zukunft. Sollte dies nicht umsetzbar sein, müsse zumindest für den Zeitraum vom 01.07.2016 bis zur Verkündung des neuen Rechts ein Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht eingeräumt werden.