De loonsomregeling geldt al vanaf meer dan vijf werknemers; voorheen lag de grens bij twintig werknemers. Bij 6 tot 10 werknemers moet binnen vijf jaar 250% (respectievelijk 500% in zeven jaar), bij 11 tot 15 werknemers 300% (565%) en bij meer dan 15 werknemers 400% (700%) van de oorspronkelijke loonsom worden behaald.
Stand: oktober 2016
Meer hierover in het artikel Bundesrat hat der neuen Erbschaftsteuerreform nun auch zugestimmt!.
Verwante vragen
Wie hoch ist die Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer?
Betriebsvermögen kann auch nach der Reform zu 85% (Regelverschonung) oder zu 100% (Optionsverschonung nach §13a Abs. 10 ErbStG n.F.) von der Erbschaft- und Schenkungsteuer freigestellt werden. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen fünf bzw. sieben Jahre fortgeführt wird und die Lohnsummenregelung eingehalten wird.
Welche Beschäftigten werden bei der Lohnsumme nicht berücksichtigt?
Nicht einzubeziehen sind Beschäftigte im Mutterschutz, Auszubildende, Langzeiterkrankte mit Krankengeldbezug, Beschäftigte mit Elterngeldbezug sowie Saisonkräfte. Diese Personen werden auch bei der Ermittlung der Beschäftigtenanzahl nicht mitgezählt. Geringfügig Beschäftigte zählen dagegen sowohl bei der Mitarbeiterzahl als auch bei der Lohnsumme mit.
Wie wird Verwaltungsvermögen nach der Erbschaftsteuerreform behandelt?
Es wird zwischen begünstigtem und nicht begünstigtem Vermögen unterschieden, wobei nur das begünstigte Vermögen den Steuerbefreiungen unterliegt. Für Verwaltungsvermögen gilt eine 10%-Pauschalgrenze, die als unschädlich betrachtet wird. Finanzmittel wie Bankguthaben gehören nach Abzug der Schulden nur bis zu 20% des betrieblichen Vermögens zum begünstigten Vermögen.
Welche Sonderregeln gelten für Unternehmen ab einem Wert von 26 Mio. Euro?
Ab einem Unternehmenswert von 26 Mio. € wird der Verschonungssatz von 85% bzw. 100% schrittweise abgeschmolzen und entfällt bei rund 90 Mio. € vollständig. Auf Antrag besteht ein Anspruch auf Stundung der Steuer für bis zu sieben Jahre, wobei Zinsen erst ab dem zweiten Stundungsjahr anfallen. Zudem ist ein Steuererlass möglich, wenn die Steuer nicht aus dem verfügbaren Einkommen (50% des Privatvermögens und 50% des sonstigen erhaltenen Vermögens) getilgt werden kann.