Met 'Firmenbestattung' worden constructies bedoeld waarbij een GmbH bewust aan een ordelijke insolventieprocedure wordt onttrokken, bijvoorbeeld door overdracht van de aandelen aan een onvindbare verkrijger, gelijktijdige wisseling van de bestuurder en overdracht van het bedrijfsvermogen aan derden. Doel is doorgaans de benadeling van schuldeisers. Is er sprake van een dergelijke Firmenbestattung, dan kunnen de onderliggende besluiten nietig zijn, waardoor de oorspronkelijke bestuurder in functie blijft en aansprakelijk blijft.
Stand: november 2014
Meer hierover in het artikel BFH zur Geschäftsführerhaftung: Die Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH.
Verwante vragen
Wann haftet ein GmbH-Geschäftsführer persönlich für Steuerschulden der Gesellschaft?
Nach §§ 34, 69 AO haftet der Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter persönlich, wenn er seine steuerlichen Pflichten schuldhaft (vorsätzlich oder grob fahrlässig) verletzt und dadurch Steueransprüche nicht erfüllt werden. Erforderlich ist also nicht nur die Nichtzahlung der Steuern, sondern ein konkretes Verschulden des Geschäftsführers. Das Finanzamt nutzt diese Haftung häufig, um säumige Steuerschulden beim Vertreter geltend zu machen.
Muss ein Geschäftsführer Mittel zur Begleichung künftiger Steuerschulden zurücklegen?
Ja, nach ständiger BFH-Rechtsprechung trifft den Geschäftsführer die Pflicht, bis zu seiner Abberufung ausreichende Mittel für die Begleichung bereits entstandener oder absehbarer Steuerschulden bereitzuhalten. Verstößt er gegen diese Mittelvorsorgepflicht, kann darin eine schuldhafte Pflichtverletzung liegen, die zur Haftung nach §§ 34, 69 AO führt.
Wann ist der BFH an die Tatsachenfeststellungen des Finanzgerichts zur Firmenbestattung gebunden?
Der BFH ist als Revisionsinstanz grundsätzlich an die tatsächlichen Feststellungen und deren Würdigung durch das Finanzgericht gebunden, sofern keine Verfahrensfehler oder Verstöße gegen Denkgesetze gerügt werden. Würdigt das FG die Indizien dahin, dass keine Firmenbestattung vorliegt – etwa weil Haftungssubstrat erhalten blieb –, kann der BFH dies nicht ohne Weiteres korrigieren.
Welche Folgen hat die Wirksamkeit der Geschäftsführerabberufung für die Haftung?
Ist die Abberufung wirksam, endet mit ihr grundsätzlich die Verantwortlichkeit des bisherigen Geschäftsführers für danach entstandene Steueransprüche. Wird die Abberufung dagegen wegen einer Firmenbestattung als nichtig angesehen, bleibt der ursprüngliche Geschäftsführer im Amt und kann weiterhin für Pflichtverletzungen in Anspruch genommen werden. Die wirksame Beendigung des Amtes ist daher für die Haftungsabgrenzung entscheidend.