Vraag

Wat moet de bouwondernemer bij de facturering voortaan controleren?

De presterende ondernemer moet nagaan of zijn afnemer een projectontwikkelaar (Bauträger) of een hoofdaannemer (Generalunternehmer) is. Bij een Bauträger wordt met Umsatzsteuer gefactureerd, omdat § 13b UStG niet van toepassing is. Bij een Generalunternehmer geldt in beginsel de verleggingsregeling, zodat zonder Umsatzsteuer wordt afgerekend.

Stand: december 2013

Meer hierover in het artikel BFH: Bauträger nicht mehr Steuerschuldner.

Verwante vragen

  • Sind Bauträger Steuerschuldner der Umsatzsteuer nach § 13b UStG?

    Nein, nach dem BFH-Urteil vom 22.08.2013 (V R 37/10) kommen Bauträger nicht mehr als Steuerschuldner nach § 13b UStG in Betracht. Begründung: Bauträger erbringen selbst keine Bauleistungen, sondern liefern bebaute Grundstücke. Die Reverse-Charge-Regelung greift nur, wenn der Leistungsempfänger die bezogene Bauleistung seinerseits zur Erbringung einer Bauleistung verwendet.

    Permalink naar de vraag

  • Worin unterscheidet der BFH Bauträger und Generalunternehmer umsatzsteuerlich?

    Bauträger liefern bebaute Grundstücke und erbringen damit keine Bauleistung im Sinne des § 13b UStG. Generalunternehmer hingegen erbringen Bauleistungen an ihren Auftraggeber und schulden die Umsatzsteuer auch für die in der Leistungskette bezogenen Bauleistungen. Daher gilt die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nur beim Generalunternehmer.

    Permalink naar de vraag

  • Wie ist bei Mischbetrieben (Bauträger und Generalunternehmer) zu verfahren?

    Bei Unternehmen, die sowohl als Bauträger als auch als Generalunternehmer tätig sind, ist eine Einzelfallprüfung nötig. Entscheidend ist die konkrete Verwendung der bezogenen Bauleistung: Dient sie einer steuerfreien Grundstücksübertragung als Bauträger, gilt § 13b UStG nicht. Wird sie für eine eigene steuerpflichtige Bauleistung als Generalunternehmer verwendet, greift die Umkehr der Steuerschuldnerschaft.

    Permalink naar de vraag

  • Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit der Leistungsempfänger nach § 13b UStG Steuerschuldner wird?

    Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer für Bauleistungen nach § 13b Abs. 2 S. 2 UStG nur dann, wenn er die an ihn erbrachte Bauleistung seinerseits zur Erbringung einer Bauleistung verwendet. Die bloße Eigenschaft als Bauunternehmer oder die Verwendung für Grundstückslieferungen reicht nach BFH-Rechtsprechung nicht aus.

    Permalink naar de vraag

Terug naar het vragenoverzicht