De nieuwe berekeningsmethode leidt doorgaans tot een lager aftrekbaar bedrag aan beroepskosten dan de vroegere tijdwaarde-methode, omdat de fictieve boekwaarde in de regel onder de werkelijke marktwaarde ligt. Bij een aanschafprijs van 24.000 euro en een gebruiksduur van vier jaar kan het verschil meerdere duizenden euro's bedragen. Bij een belastingtarief van 30 % betekent dit een merkbaar hogere belastingdruk ten opzichte van de oude rechtssituatie.
Stand: augustus 2013
Meer hierover in het artikel Beruflicher Unfallschaden bei unterbliebener Reparatur weiterhin abziehbar, aber begrenzt.
Verwante vragen
Sind Unfallkosten auf dem Arbeitsweg als Werbungskosten absetzbar?
Ja, Verkehrsunfälle mit dem privaten PKW auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gelten grundsätzlich als beruflich veranlasst. Die entstehenden Unfallkosten können daher als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht werden. Dies gilt zusätzlich neben der Entfernungspauschale für außergewöhnliche Aufwendungen.
Wie wird der Substanzschaden bei unterbliebener Reparatur nach BFH-Urteil vom 21.08.2012 berechnet?
Nach dem BFH-Urteil VIII R 33/09 ist bei unterbliebener Reparatur nicht mehr der Zeitwert des Fahrzeugs vor dem Unfall maßgeblich, sondern der fiktive Buchwert. Dieser ergibt sich aus den ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich fiktiver Absetzungen für Abnutzung (AfA). Die Differenz zwischen diesem fiktiven Buchwert und dem Veräußerungserlös ist als Werbungskosten abziehbar.
Welche Nutzungsdauer wird bei der Berechnung des fiktiven Buchwerts eines PKW unterstellt?
Für die Berechnung der fiktiven AfA wird üblicherweise eine Nutzungsdauer von 6 Jahren angesetzt. Daraus ergibt sich eine jährliche fiktive Abschreibung von einem Sechstel der ursprünglichen Anschaffungskosten. Diese wird mit dem Fahrzeugalter multipliziert und von den Anschaffungskosten abgezogen.
Gilt die neue Berechnungsmethode auch bei tatsächlich reparierten Unfallfahrzeugen?
Nein, die Begrenzung über den fiktiven Buchwert greift ausdrücklich nur bei unterbliebener Reparatur. Werden die tatsächlichen Reparaturkosten aufgewendet, sind diese in nachgewiesener Höhe als Werbungskosten abziehbar, soweit sie nicht von einer Versicherung erstattet werden. Die Beschränkung betrifft also nur den fiktiven Substanzschaden.