Vraag

Welke gebruiksduur wordt aangenomen bij de berekening van de fictieve boekwaarde van een personenauto?

Voor de berekening van de fictieve afschrijving (AfA) wordt doorgaans een gebruiksduur van 6 jaar gehanteerd. Daaruit volgt een jaarlijkse fictieve afschrijving van een zesde van de oorspronkelijke aanschafkosten. Deze wordt vermenigvuldigd met de leeftijd van het voertuig en in mindering gebracht op de aanschafkosten.

Stand: augustus 2013

Meer hierover in het artikel Beruflicher Unfallschaden bei unterbliebener Reparatur weiterhin abziehbar, aber begrenzt.

Verwante vragen

  • Sind Unfallkosten auf dem Arbeitsweg als Werbungskosten absetzbar?

    Ja, Verkehrsunfälle mit dem privaten PKW auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gelten grundsätzlich als beruflich veranlasst. Die entstehenden Unfallkosten können daher als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht werden. Dies gilt zusätzlich neben der Entfernungspauschale für außergewöhnliche Aufwendungen.

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  • Wie wird der Substanzschaden bei unterbliebener Reparatur nach BFH-Urteil vom 21.08.2012 berechnet?

    Nach dem BFH-Urteil VIII R 33/09 ist bei unterbliebener Reparatur nicht mehr der Zeitwert des Fahrzeugs vor dem Unfall maßgeblich, sondern der fiktive Buchwert. Dieser ergibt sich aus den ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich fiktiver Absetzungen für Abnutzung (AfA). Die Differenz zwischen diesem fiktiven Buchwert und dem Veräußerungserlös ist als Werbungskosten abziehbar.

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  • Welche steuerliche Auswirkung hat die neue BFH-Rechtsprechung für Steuerpflichtige?

    Die neue Berechnungsmethode führt regelmäßig zu einem niedrigeren abziehbaren Werbungskostenbetrag als die frühere Zeitwert-Methode, da der fiktive Buchwert in der Regel unter dem tatsächlichen Marktwert liegt. Bei einem Anschaffungspreis von 24.000 Euro und vierjähriger Nutzung kann die Differenz mehrere tausend Euro betragen. Bei einem Steuersatz von 30 % bedeutet das eine spürbar höhere Steuerlast gegenüber der alten Rechtslage.

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  • Gilt die neue Berechnungsmethode auch bei tatsächlich reparierten Unfallfahrzeugen?

    Nein, die Begrenzung über den fiktiven Buchwert greift ausdrücklich nur bei unterbliebener Reparatur. Werden die tatsächlichen Reparaturkosten aufgewendet, sind diese in nachgewiesener Höhe als Werbungskosten abziehbar, soweit sie nicht von einer Versicherung erstattet werden. Die Beschränkung betrifft also nur den fiktiven Substanzschaden.

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