Ja, volgens de uitspraak van het FG Düsseldorf van 4-2-2015 (Az. 15 K 1779/14 E) kunnen uitgaven voor de verzorging van een in het huishouden levend huisdier als huishoudelijke diensten worden opgevoerd. Daarmee gaat de rechter in tegen het tot dusver door de Belastingdienst gehanteerde standpunt, dat dergelijke kosten uitsloot. De verschuldigde inkomstenbelasting wordt op verzoek verlaagd met 20 % van de uitgaven, met een maximum van € 4.000 per jaar.
Stand: april 2015
Meer hierover in het artikel Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres sind steuerbegünstigt.
Verwante vragen
Warum gelten Tierbetreuungskosten als haushaltsnahe Dienstleistung?
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind hauswirtschaftliche Verrichtungen, die gewöhnlich von Haushaltsmitgliedern erledigt werden und regelmäßig anfallen. Tätigkeiten wie das Reinigen des Katzenklos, die Versorgung mit Futter und Wasser sowie die Beschäftigung des Tieres erfüllen nach Ansicht des FG Düsseldorf diese Kriterien. Da das Tier dem Haushalt des Halters zuzurechnen ist, besteht ein enger Bezug zur Hauswirtschaft.
Welche formalen Voraussetzungen müssen für den Steuerabzug von Tierbetreuungskosten erfüllt sein?
Erforderlich ist eine ordnungsgemäße Rechnung des Dienstleisters sowie die Zahlung per Überweisung auf dessen Konto; Barzahlungen werden nicht anerkannt. Zudem muss die Leistung im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Im entschiedenen Fall hatten die Kläger 302,90 € überwiesen und eine entsprechende Rechnung vorgelegt.
Wie hoch ist die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen?
Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich auf Antrag um 20 % der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen. Der maximale Abzugsbetrag liegt bei 4.000 € pro Jahr. Berücksichtigt werden nur Arbeitskosten, nicht Materialkosten.
Ist das Urteil zur steuerlichen Absetzbarkeit von Tierbetreuungskosten rechtskräftig?
Nein, das FG Düsseldorf hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Bis zu einer Entscheidung des BFH ist die Finanzverwaltung an das BMF-Schreiben gebunden, das eine Steuerermäßigung für Tierbetreuungskosten ausschließt. Betroffene sollten ihre Steuerbescheide daher offenhalten und auf das Verfahren verweisen.